Faltblatt der BAuA zur Tonerstaubbelastung
In einem neuen
Faltblatt informiert die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und
Arbeitsmedizin (BAuA), wie man die Tonerstaubbelastung am
Arbeitsplatz in Grenzen hält.
In dem Faltblatt findet man u.a. Tipps, wie man besonders
emissionsarme Drucker oder Kopierer findet und wie bzw. wo man
diese aufstellen sollte.
Zum Faltblatt der BAuA
Verordnung
zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge
(ArbMedVV) – redaktionelle Betrachtung zu Rechtssicherheit und
Transparenz
Mit dem Thema »Arbeitsmedizinische Vorsorge« beschäftigt sich
die Zeitschrift Arbeit und Gesundheit (Hrsg.: DGUV) in der
aktuellen Ausgabe. Der Beitrag »Rechtssicherheit und
Transparenz« informiert über die Inhalte und Ziele der neuen
Verordnung. Der Beitrag »Stärkung der Arbeitsmedizin« erläutert,
wie die Rechtsverordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
zur Rechtsvereinfachung und zur Stärkung der
arbeitsmedizinischen Vorsorge beitragen kann.
Arbeit und Gesundheit spezial 03/2009
Wegfall der Datenbank »Ermächtigte Ärzte«
Das ist eine Folge der neuen
»Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge«
Durch die am 24.12.2008 in Kraft getretene
»Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)« sind
entgegenstehende Regelungen der BGV A4 – einschließlich der
Vorschriften zur Ermächtigung – nicht mehr anzuwenden.
Somit entfällt auch die Rechtsgrundlage für
die bisherige Datenbank »Ermächtigte Ärzte«, die deshalb nicht
mehr verfügbar ist.
Welche Anforderungen an den Arzt oder die
Ärztin gestellt werden, die mit der Durchführung von
arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen entsprechend der
ArbMedVV beauftragt werden können, regelt Paragraph 7 der
Verordnung.
Branchenleitfaden »Kfz-Prüfanlagen« online
Nach Erscheinen der
überarbeiteten BG-Information »Kfz-Prüfanlagen – erfolgreich und
sicher arbeiten« (BGI 871, Ver. 2) stellt die VBG seit Dezember
2008 auch die neue Version des Online-Branchenleitfadens zur
Verfügung. Betreiber von Kfz-Prüfanlagen finden neben dem
kompletten Inhalt der BGI 871 branchenspezifische
Online-Praxishilfen sowie Fach- und Hintergrundinformationen zu
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.
Kfz-Prüfanlagen
– Branchenleitfaden
Kennzeichnung und
Verpackung von Stoffen und Gemischen
Das
neue europäische System zur Einstufung, Kennzeichnung und
Verpackung basiert auf der seit dem 20. Januar 2009 in Kraft
getretenen Verordnung (EG) Nr. 1272/2009 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die
Einstufung und Verpackung von Stoffen und Gemischen zur Änderung
und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung
der Verordnung (EG) Nr. 1709/2006.
Ziel der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 auch GHS-Verordnung
(abgeleitet durch die Implementierung des Global
Harmonisation Systems der
Vereinten Nationen in die EU)
bzw. CLP-Verordnung (Regulation on Classification,
Labelling and Packaging of
Substances and Mixtures) genannt, ist ein hohes
Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt
sicherzustellen sowie den freien Warenverkehr innerhalb des
gemeinsamen europäischen Binnenverkehrs von chemischen Stoffen,
Gemischen und bestimmten spezifischen Erzeugnissen zu gewährleisten.
Die weltweite Harmonisierung von Vorschriften für die Einstufung
und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen (GHS der UN)
für das Inverkehrbringen und die Verwendung einerseits und für
den Transport andererseits soll neben dem Schutz des menschlichen
Lebens und der Umwelt auch für eine Vereinfachung des Welthandels
sorgen.
Die neue Verordnung ist ab ihrem Inkrafttreten am 20. Januar
2009 anzuwenden. Danach erfolgt die Einstufung, Kennzeichnung und
Verpackung für Stoffe bis zum 1. Dezember 2010 gemäß der RL
67/548/EWG (Stoff-RL) und für
Gemische bis zum 1. Juni 2015 gemäß der RL 1999/45/EG
(Zubereitungs-RL). Abweichend von dieser Bestimmung kann die
Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung für Stoffe und
Zubereitungen bereits vor dem 1. Dezember 2010 bzw. 1. Juni 2015
nach den Vorschriften der GHS-Verordnung erfolgen, die
Bestimmungen der Stoff-RL und Zubereitungs-RL finden in diesem
Fall keine Anwendung.
Quelle: baua
Bekanntmachung des BMAS
zur Anwendung der Gefahrstoffverordnung und der TRGS mit dem
Inkrafttreten der GHS-Verordnung
Die GHS-Verordnung wird am
20. Januar 2009 in Kraft treten. In der Gefahrstoffverordnung wird
übergangsweise die Einstufung, die erst zum 1. Juni 2015
außer Kraft tritt, beibehalten. Mit diesem Vorgehen bleibt das
bisherige Schutzniveau zunächst unverändert. Dies gilt auch für
die bestehenden Technischen Regeln, die unabhängig von
kurzfristig erforderlichen formalen Anpassungen zunächst unverändert
Anwendung finden.
Verordnung »Arbeitsmedizinische Vorsorge« verabschiedet
Am 18.12.2008 wurde die »Verordnung über die arbeitsmedizinische Vorsorge« verabschiedet.
Gefährdung von Beschäftigten
durch Tonerstäube geklärt
Die
Medien greifen immer wieder mögliche Gefährdungen von Beschäftigten
im Büro durch Tonerstäube aus Laserdruckern und Kopierern auf.
Die Bundesanstalt
für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat eine Abschätzung
des Krebsrisikos durch Tonerstäube vorgenommen und im Dezember 2008
auf ihrer Homepage veröffentlicht. Die
Abschätzung beruht auf den bislang bekannten Belastungsdaten.
Danach besteht für Beschäftigte im Büro kein Anlass zur
Besorgnis. Dies gilt auch für Servicetechniker und Beschäftigte
in Recyclingbetrieben, wenn die Staubbelastung durch geeignete Maßnahmen
gering gehalten wird.
Fusionen der
Berufsgenossenschaften in 2009
Am 1. Januar fusioniert die
Verwaltungs-BG (VBG) mit der BG Glas und Keramik. Die neue
Berufsgenossenschaft mit Hauptsitz in Hamburg wird den Namen VBG
tragen.
Die BG der Gas-, Fernwärme-
und Wasserwirtschaft (BGFW) und die BG Elektro Textil Feinmechanik
(BG ETF) fusionieren zum 1. April 2009 zur neuen »BG Energie
Textil Elektro« (BG ETE). Damit reduziert sich die Zahl der
gewerblichen BGen auf 21.
Neue TRGS 554 – »Abgase
von Dieselmotoren« veröffentlicht
Die
Neufassung der TRGS 554 enthält u.a. folgende Änderungen und Ergänzungen:
-
Berücksichtigung
aktueller Erfahrungen bei der Auslegung von Abgasabsaugungen
bei AU-Messungen
-
Berücksichtigung
der aktuellen Weiterentwicklung bei Dieselpartikelfiltern in
Straßenfahrzeugen und bei Bauarbeiten unter Tage
-
Beseitigung
von einigen Problemen bei der praktischen Durchführung des
Wartungskonzeptes und Berücksichtigung der aktuellen
Erkenntnisse zur Langzeitstabilität der Abgasemission von
Dieselmotoren
-
Berücksichtigung
aktueller Erfahrungen zur Expositionsminderung an Ladestellen
-
Überführung
der bisher in Nummer 5 der TRGS aufgeführten Empfehlungen zur
Ermittlung und Überwachung typischer Arbeitsbereiche in eine
leichter ergänzbare und für den Anwender nutzbare Anlage zur
TRGS mit einheitlichem Layout
-
Aufnahme
der Arbeitsbereiche »Ladehallen der Getränkeindustrie und
des Getränkehandels«, »Lade- und Sortierhallen der Paket-
und Lieferdienste« und »Wartungs- und Inspektionsarbeiten in
Eisenbahn-Tunnelanlagen« in den Katalog der Empfehlungen für
typische Arbeitsbereiche
-
Verbesserung
der Anwendbarkeit des Berechnungsverfahrens für den
Gabelstaplereinsatz in Hallen
-
Berücksichtigung
der aktuellen Entwicklung zu reduziertem Schwefelgehalt im
Dieselkraftstoff
-
Redaktionelle
Anpassung der Verweise an das aktuelle staatliche und
berufsgenossenschaftliche Regelwerk.
Neue/geänderte
Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) durch den Ausschuss für
Gefahrstoffe (AGS) verabschiedet
Der Ausschuss für
Gefahrstoffe (AGS) hat im November 2008 nachfolgende
Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) verabschiedet:
- Ergänzung der TRGS 420 »Verfahrens-
und stoffspezifische Kriterien (VSK) für die Gefährdungsbeurteilung«
(folgende neue VSK wurden verabschiedet: »Umgang mit Lösemitteln
im Siebdruck«; »Augenoptikerhandwerk«)
- Neufassung der TRGS 430 »Isocyanate
– Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen«
- Neufassung der TRGS 507 »Oberflächenbehandlung
in Räumen und Behältern«
- Neue TRGS 5XY »Schweißtechnische
Arbeiten«
- TRGS 900 »Arbeitsplatzgrenzwerte«
Außerdem wird zur Vermeidung
von Doppelregelungen die TRGS 300 »Sicherheitstechnik«
aufgehoben.
Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz – UVMG in Kraft
getreten
Am 4. November 2008 wurde das
Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung
(Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz – UVMG) im
Bundesgesetzblatt I Nr. 50 veröffentlicht. Es ist am 5. November
2008 in Kraft getreten. Es bringt eine Reihe von Neuerungen für
die gesetzliche Unfallversicherung, aber auch für die
Unternehmen.
Die Bundesregierung hat dazu
den nachfolgenden Text veröffentlicht:
(gekürzt) Das neue Gesetz
setzt bei der Gemeinsamen Strategie
zur Unfallverhütung an. Arbeitsunfälle
zu verhüten, ist ein Hauptziel der Gemeinsamen Deutschen
Arbeitsplatzstrategie. Darauf haben sich Bund, Länder und
Unfallversicherung verständigt und die Kernelemente gesetzlich
festgeschrieben. Um dieses Ziel kontinuierlich zu verfolgen, wird
die Organisationsstruktur der gesetzlichen Unfallversicherung den
veränderten wirtschaftlichen Strukturen angepasst. Die strafferen
Strukturen sollen dazu Wirtschaftlichkeit und Effizienz
der BGen verbessern. Kernpunkte sind:
Weniger Unfallversicherungsträger:
Bei den gewerblichen Berufsgenossenschaften werden es statt
bislang 23 künftig nur noch neun sein. Die Zahl der Unfallkassen
des Bundes und der Länder soll insgesamt auf 17 reduziert werden.
Mehr Prävention: Mit der
»Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie« verpflichten sich
Bund, Länder und die Unfallversicherungsträger, weitere
gemeinsame Arbeitsschutzziele und Handlungsfelder zu entwickeln.
Neuer Lastenausgleich:
Die Verteilung der Versicherungslasten zwischen den
gewerblichen Berufsgenossenschaften besorgt künftig das Bundesversicherungsamt.
Der Dienstleistungssektor trägt künftig nachhaltig zur
Entlastung traditioneller Branchen wie Bau und Bergbau bei.
Weniger Bürokratie:
Betriebsprüfung wird von der Unfall- auf die Rentenversicherung
übertragen. Doppelmeldungen der Arbeitgeber an die
Sozialversicherung werden dadurch abgeschafft. Das spart Kosten.
Suchmaschine »SiFaRe«
– Online-Recherchesystem
des Universum Verlages
Mit Hilfe der neuen vertikalen
Suchmaschine www.sifare.de lassen
sich Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheit im Web
schneller finden, da sich die Suche auf ausgewählte Angebote
beschränkt, anstatt das gesamte Internet zu durchforsten. Zum
Start der Suchmaschine des Universum Verlages im Oktober 2008 sind
rund 80 zentrale und frei zugängliche Internetangebote mit mehr
als 200.000 relevanten Seiten indexiert. Neben den
Internetauftritten der Unfallversicherungsträger sind das zum
Beispiel verschiedene Bundesministerien und Bundesanstalten wie für
Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin sowie viele themenspezifische sites,
etwa zu REACH, GHS etc. Nicht zuletzt sichtet die Suchmaschine
auch die relevanten europäischen Internetangebote. Die Auswahl
kann individuell eingegrenzt werden.
SiFaRe
Verordnung zur
arbeitsmedizinischen Vorsorge kommt
Die arbeitsmedizinische Vorsorge wird
in Kürze neu geregelt sein. Am 10. Oktober 2008 nahm die
Verordnung zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der
arbeitsmedizinischen Vorsorge die letzte Hürde im Bundesrat.
Damit kann die neue Verordnung jetzt in Kraft treten.
Verordnungstext und
Bundesrat-Beschluss
sind online beim Bundesrat einsehbar.
Neue BG Rohstoffe und chemische Industrie gegründet
Am 1. Januar 2010 ist es soweit:
Die neue »Berufsgenossenschaft Rohstoffe und
chemische Industrie« (BG RCI) wird ihre Arbeit aufnehmen.
Die Berufsgenossenschaften Bergbau, Chemie,
Lederindustrie, Papiermacher, Steinbruch und Zucker haben am 14.
Oktober 2008 in Berlin ihren Fusionsvertrag unterzeichnet.
Regelungen für die Beförderung
von ansteckungsgefährlichen Stoffen ab 2009 geändert
Die bisherige Restriktion
beim Versand von UN 3373 Biologischer Stoff, Kategorie B auf
Erreger der Risikogruppe 2 (WHO) wird ab 2009 aufgehoben!
Künftig ist als Maxibrief
zugelassen:
- Biologische Stoffe,
Kategorie B (UN 3373) ohne Einschränkung
- Biologische Produkte (UN
3373)
- Kulturen für
diagnostische und klinische Zwecke UN 3373
- Max. 30 ml anderer gefährlicher
Güter der Klassen 3, 8 oder 9 innerhalb der Primärverpackung,
welche die ansteckungsgefährlichen Substanzen enthält.
Biomonitoring
Auskunftssystem
Die
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) bietet
online ein Biomonitoring
Auskunftssystem an. Das Biomonitoring Auskunftssystem
liefert Erstinformationen über die für einen bestimmten
Gefahrstoff verfügbaren
Das
Auskunftssystem enthält bereits Biomonitoring Informationen für
über 1.000 Gefahrstoffe und Gefahrstoffgruppen.
Anschlussreform zur BGV
A 2 um zwei Jahre verschoben
Info der Deutschen Gesetzlichen
Unfallversicherung:
Die zum 1. Januar 2009 vorgesehene
Anschlussreform der Unfallverhütungsvorschrift »Betriebsärzte
und Fachkräfte für Arbeitssicherheit« mit dem Ziel der
Neuordnung der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen
Regelbetreuung für Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten (BGV
A 2, Anlage 2) wird um zwei Jahre bis zum 1. Januar 2011
verschoben. Damit reagieren das Bundesministerium für Arbeit und
Soziales, die Länder und die Unfallversicherungsträger auf die
Notwendigkeit, die bisher erarbeiteten Reformansätze vor dem
Hintergrund weiterer Fusionen bei den Unfallversicherungsträgern
noch stärker zu harmonisieren, um letztlich für alle Betriebe
konsistente Regelungen erzielen zu können.
Vorstand und Mitgliederversammlung der Deutschen Gesetzlichen
Unfallversicherung (DGUV) haben sich vor diesem Hintergrund
darauf verständigt, bei der anstehenden Novellierung der Anlage
2 zur BGV A2 die Regelungen im öffentlichen Bereich mit
einzubeziehen und somit für Berufsgenossenschaften und
Unfallkassen eine einheitliche UVV zur Umsetzung des
Arbeitssicherheitsgesetzes zu erarbeiten. Gleichzeitig haben
Vorstand und Mitgliederversammlung der DGUV die
Berufsgenossenschaften und die Eisenbahn-Unfallkasse gebeten,
die Befristung der Anlage 2 zur BGV A 2 / GUV-V A 2 per Nachtrag
um zwei Jahre bis zum 31.12.2010 zu verlängern.
Regierungsentwurf Verordnung Arbeitsmedizinische Vorsorge
Das Bundeskabinett hat am 27. August 2008 den Entwurf
einer Verordnung zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der
arbeitsmedizinischen Vorsorge beschlossen. Mit dem Wandel der
Arbeitswelt und der demographischen Entwicklung gewinnt die
arbeitsmedizinische Vorsorge an Bedeutung. Sie ist ein Schlüssel
zur Verhütung arbeitsbedingter Erkrankungen und zum Erhalt der
individuellen Beschäftigungsfähigkeit. Dabei geht es um
individuelle Aufklärung und Beratung der Beschäftigten zu
Wechselwirkungen zwischen ihrer Arbeit und Gesundheit.
Mit der Verordnung werden Regelungen im staatlichen Recht
und in Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften
vereinheitlicht und zusammengeführt. Sie regelt Pflichten von
Arbeitgebern und Ärzten und schafft mehr Transparenz bei Pflicht-
und Angebotsuntersuchungen. Zugleich stärkt sie das Recht der
Beschäftigten auf Wunschuntersuchungen. Durch die neue Verordnung
sollen Verbesserungen in derzeit noch zu wenig beachteten
Bereichen, z.B. Muskel-Skelett-Erkrankungen, erreicht werden. Eine
zentrale Rolle übernimmt der neue Ausschuss für Arbeitsmedizin,
der das Bundesministerium für Arbeit und Soziales beraten wird
(zitiert BMAS).
Regierungsentwurf Verordnung Arbeitsmedizinische Vorsorge
Leitlinie Gefährdungsbeurteilung
durch GDA verabschiedet
Im Zuge der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA)
verständigten sich Bund, Länder und Unfallversicherungsträger
jetzt auf eine Leitlinie zur Gefährdungsbeurteilung. Sie regelt
Grundsätze für Aufsichtsdienste.
Im Rahmen der GDA wird auch das Ziel einer Optimierung des
dualen Arbeitschutzsystems in Deutschland verfolgt. Es sollen die
Ressourcen der Unfallversicherungsträger und Länderbehörden
durch eine abgestimmte und arbeitsteilige Arbeitsweise gebündelt
sowie die Effizienz und Effektivität des betrieblichen
Arbeitsschutzes gesteigert werden. Eine wichtige Voraussetzung
hierfür sind gemeinsame Grundsätze für die Überwachungs- und
Beratungstätigkeiten der Aufsichtsdienste in den Betrieben. Eine
erste Abstimmung erfolgte auf dem Gebiet der Gefährdungsbeurteilung
und ihrer Dokumentation durch die »Leitlinie Gefährdungsbeurteilung«,
die im Rahmen des LASI/UVT/BMAS-Spitzengesprächs am 11. Juni 2008
zur Anwendung und Veröffentlichung freigegeben wurde.
Bundestag
beschließt Unfallversicherungs-Modernisierungsgesetz
Der Bundestag hat am 26.06.2008
das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung
(UVMG) beschlossen.
Im Einzelnen informiert das
Ministerium für Arbeit und Soziales in einer Pressemeldung über
die Auswirkungen des neuen Gesetzes:
"Die gesetzliche
Unfallversicherung wird neu ausgerichtet und modernisiert. Die
Organisation wird gestrafft und an die heutigen wirtschaftlichen
Strukturen angepasst. Wirtschaftlichkeit und Effektivität des
Systems werden gesteigert. Die Zahl der gewerblichen
Berufsgenossenschaften wird auf 9 reduziert. Die Zahl der
Unfallkassen des Bundes und der Länder sollen insgesamt auf 17
reduziert werden.
Flankiert werden die neuen
Organisationsstrukturen durch eine Neugestaltung des
Lastenausgleichs zwischen den gewerblichen
Berufsgenossenschaften. Hierdurch wird das Solidarprinzip gestärkt.
Altlasten aus früheren Jahrzehnten werden auf viele Schultern
verteilt. So trägt der Dienstleistungssektor nachhaltig zur
Entlastung traditioneller Branchen wie Bau und Bergbau bei. Die
bestehende Beitragsspreizung zwischen den Berufsgenossenschaften
wird so deutlich verringert. Dies trägt auch den Anforderungen
Rechnung, wie sie der Europäische Gerichtshof an ein
solidarisches Versicherungssystem stellt. Damit ist Forderungen
nach einer Privatisierung des Systems der Boden entzogen. Durch
einen gleitenden Übergang in das neue Ausgleichssystem werden
die Interessen aller Gewerbezweige berücksichtigt.
Mit der Übertragung des Prüfdienstes
von der Unfall- auf die Rentenversicherung wird die Betriebsprüfung
nur noch von einem Zweig der Sozialversicherung durchgeführt.
Dadurch werden Doppelprüfungen in Betrieben vermieden. Außerdem
werden nach einer Übergangszeit Doppelmeldungen der Arbeitgeber
an die Sozialversicherung abgeschafft. Dadurch werden Kosten in
den Unternehmen in Höhe von ca. 50 Mio. Euro gespart und Bürokratie
bei den Meldungen zur Sozialversicherung abgebaut.
Außerdem wird mit dem Gesetz die
Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie umgesetzt. Bund, Länder
und Unfallversicherungsträger handeln im Bereich der Prävention
künftig in noch engerer Abstimmung und auf der Grundlage
gemeinsam festgelegter Arbeitsschutzziele. Die Zusammenarbeit
der Aufsichtsdienste bei der Beratung und Überwachung der
Betriebe wird verbessert, das Vorschriften- und Regelwerk im
Arbeitsschutz wird anwenderfreundlicher und transparenter. Das
stärkt die Prävention und ist ein weiterer Beitrag zum Bürokratieabbau."
REACH-Anpassungsgesetz in Kraft
Das REACH-Anpassungsgesetz wurde im
Bundesgesetzblatt vom 31. Mai 2008 verkündet und ist bereits zum
1. Juni 2008 in Kraft getreten. Die wesentlichen Neuerungen dieses
Gesetzes betreffen umfangreiche Änderungen des deutschen
Chemikaliengesetzes (ChemG), das an die europäische
REACH-Verordnung zur Registrierung, Bewertung und Zulassung von
Chemikalien angepasst werden musste. Darüber hinaus wurden mit
dem REACH-Anpassungsgesetz kleinere Änderungen der
Chemikalien-Verbotsverordnung, der
Chemikalien-Ozonschichtverordnung und der
Chemikalien-Kostenverordnung vorgenommen.
Kernpunkte der Änderung des ChemG sind:
-
Die Aufgaben,
die die deutschen Behörden nach der REACH-Verordnung
wahrnehmen, werden definiert. Eine Schlüsselposition erhält
die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
(BAuA), die als so genannte "Bundesstelle für
Chemikalien" die wichtigsten Behördenfunktionen
wahrnimmt. Unter anderem fungiert die BAuA auch als
"nationale Auskunftsstelle". In dieser Funktion berät
die BAuA Unternehmen kostenlos zu Auslegungs- und
Anwendungsfragen der REACH-Verordnung. Die Auskünfte der BAuA
sind allerdings nicht rechtsverbindlich.
-
Die bisherigen
Ausführungen des ChemG zur Anmeldung neuer Stoffe werden
ersatzlos gestrichen, da diese durch die neuen Regelungen zur
Registrierung von Stoffen nach REACH überflüssig sind.
-
Es werden
Sanktionen für den Fall von Verstößen gegen die
REACH-Verordnung eingeführt. Hierfür wird ein neuer § 27b
"Zuwiderhandlungen gegen die REACH-Verordnung" mit
Ordnungswidrigkeiten und Straftatbeständen in das ChemG
aufgenommen. Beispielsweise wird der vorsätzliche Verstoß
gegen die Registrierungspflicht bei der Herstellung oder beim
Import von Chemikalien strafbewehrt. Gleiches gilt für eine
Missachtung der REACH-Anforderungen, was die Erstellung eines
Stoffsicherheitsberichts angeht. Fahrlässige Verstöße können
mit einer Geldbuße bis zu 100.000 Euro geahndet werden.
Neues
vom Ausschuss für Gefahrstoffe
Bei seiner 41. Sitzung am 19. und 20. Mai 2008 hat der
Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) unter anderem folgende Beschlüsse
gefasst, die in den kommenden Wochen und Monaten im Gemeinsamen
Ministerialblatt (und dann im Internet, Hinweis auch im
Bundesanzeiger) veröffentlicht werden.
Neue
Änderungen und Ergänzungen
der
- TRGS 401 »Gefährdung durch Hautkontakt:
Ermittlung – Beurteilung – Maßnahmen«
- TRGS 500 »Schutzmaßnahmen«
- TRGS 900 »Arbeitsplatzgrenzwerte«
- TRGS 905 »Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder
oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe«
Neufassung der
- TRGS 402 »Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten
mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition«
- TRGS 553 »Holzstaub«
- TRGS 557 »Dioxine«
Aufhebung der
- TRGS 403 »Bewertung von Stoffgemischen in der Luft am
Arbeitsplatz«
- TRGS 440 »Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen durch
Gefahrstoffe am Arbeitsplatz: Ermitteln von Gefahrstoffen und
Methoden zur Ersatzstoffprüfung«
UVV »Leitern und Tritte» (BGV D36) außer Kraft gesetzt!
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
trifft Aussagen zur Bereitstellung und Benutzung von Leitern. Zur
Vermeidung von Doppelregelungen wurde daher die Unfallverhütungsvorschrift
»Leitern und Tritt« (BGV D 36) zurückgezogen.
In Ergänzung zur BetrSichV wurde eine »Handlungsanleitung
für den Umgang mit Leitern und Tritten« (BGI 694) vom
Fachausschuss »Bauliche Einrichtungen« der BGHW in
Zusammenarbeit mit dem Fachausschuss »Bau«, dem
Bundesministerium für Arbeit und Soziales, den obersten
Arbeitsschutzbehörden der Länder, sowie zahlreichen Verbänden
erarbeitet.
Die Handlungsanleitung enthält die
wesentlichen Inhalte der UVV »Leitern und Tritte« und die auf
Leitern bezogenen Teile der UVV »Bauarbeiten« und ist branchenübergreifend
aufgebaut. Damit wird eine Handlungshilfe zur Umsetzung der
BetrSichV zur Verfügung gestellt, die in leicht verständlicher
Form Fragen zur Gefährdungsbeurteilung, Bereitstellung der
verschiedenen Leiterbauarten einschließlich Zubehör, sowie
Benutzung und Prüfung von Leitern und Tritten beantwortet.
BfR – Toner:
Gesundheitliche Beeinträchtigungen nicht ausgeschlossen
Emissionen
aus Laserdruckern, -kopierern und Multifunktionsgeräten könnten
dazu beitragen, unspezifische Symptome wie Schleimhautbeschwerden,
Bindehautreizungen, Reizungen des Atemtraktes und der
Rachenschleimhaut hervorzurufen. Schwerwiegende Gesundheitsschäden
sind nach den bislang vorliegenden ärztlichen Daten nicht
beobachtet worden. Zu diesem Ergebnis kommt das Bundesinstitut für
Risikobewertung (BfR) in einer umfangreichen gesundheitlichen
Bewertung, mit der es seine Arbeiten zur »Toner«-Problematik
jetzt abgeschlossen hat. In die Bewertung sind neben den Daten der
BfR-»Toner«-Studie die Ergebnisse weiterer aktueller, zum Teil
noch nicht veröffentlichter, Studien eingeflossen.
Die
Untersuchungsergebnisse waren für die meisten der gemessenen
raumlufttechnischen Parameter unauffällig. Nicht geklärt werden
konnte die genaue Zusammensetzung feiner und ultrafeiner Partikel.
Um Tonermaterial handelte es sich bei den ultrafeinen Partikeln,
deren Konzentration mit der Inbetriebnahme von Laserdruckern und
Kopierern vorübergehend signifikant anstieg, offenbar überwiegend
nicht. Die gesundheitlichen Beschwerden der Probanden waren
unspezifisch und in keinem Fall schwerwiegend. Möglicherweise
reagieren einzelne, besonders empfindliche Personen mit
Beschwerden, die dem »Sick-Building-Syndrom« ähneln. Welche
Emissionskomponenten diese Reaktionen auslösen könnten, ist
bislang noch nicht abschließend geklärt.
Auch
nach Auswertung der aktuellen Daten zur »Toner«-Problematik
bleiben Fragen offen. Um Erkenntnislücken zu schließen, sind aus
Sicht des Bundesinstituts für Risikobewertung zusätzliche
Untersuchungen nötig. Studien zur physikalischen und chemischen
Identität der gemessenen Partikel sieht das BfR dabei als
vordringlich an, sie sollten mit hoher Priorität durchgeführt
werden. Erst wenn deren Ergebnisse vorliegen, sollte über
Folgestudien nachgedacht werden, da eine sinnvolle Konzeption
kontrollierter Expositions- oder möglicher epidemiologischer
Studien ohne Kenntnis der Partikelzusammensetzung nicht möglich
ist.
Weitere Informationen zum Thema unter BfR.
Neue
Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie auf den Weg
gebracht
Am
1. Januar 2010 könnte die neue Berufsgenossenschaft Rohstoffe und
chemische Industrie Realität werden. Die Vorstände der
Berufsgenossenschaften Bergbau, chemische Industrie, Leder-,
Papiermacher- und Zucker-Industrie sowie der
Steinbruchs-Berufsgenossenschaft haben jetzt auf einer gemeinsamen
Sitzung beschlossen, ihren jeweiligen Vertreterversammlungen die
Fusion zu empfehlen.
WHO: Anstieg psychischer
Probleme in der Arbeitswelt
Deutschland
erreicht die von der Weltgesundheitsorganisation gesteckten Ziele
zur Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz nicht. Dies geht aus dem
Bericht des Berufsverbandes Deutscher Psychologen (BDP) 2008 zur
psychischen Gesundheit am Arbeitsplatz hervor. Während die Zahl
der Arbeitsunfälle zurückgeht, nimmt die der psychischen und
Verhaltensstörungen drastisch zu. Ihr Anteil an den Ausfalltagen
ist von 6,6 % auf 10,5 % angewachsen. Es wird geschätzt, dass
allein die depressiven Verstimmungen bereits 2020 nach den
Herzerkrankungen an zweiter Stelle stehen werden. Dieser Anstieg
ist zu hoch, um sich aus der größeren Bereitschaft und Fähigkeit,
eine psychische Störung als solche zu diagnostizieren, zu erklären.
Ursachen
liegen dem BDP-Bericht zufolge in Zeitdruck, Komplexität der
Arbeit und Verantwortung der Beschäftigten, fehlenden
Partizipationsmöglichkeiten, prekären Arbeitsverhältnissen wie
Leiharbeit und Zeitarbeit, mangelnder Wertschätzung, defizitärem
Führungsverhalten sowie einem Ungleichgewicht zwischen
beruflicher Verausgabung und erhaltener Entlohnung. »Wir haben in
Deutschland nicht nur ein Problem mit Managergehältern, wir haben
einen weit verbreiteten Mangel an Managerqualitäten«, so
BDP-Vizepräsidentin Thordis Bethlehem, der sich auch in
psychischen Problemen von Beschäftigten niederschlägt.
Chemikalienschutzhandschuhe:
Neue BGI 868
Beim
Umgang mit Chemikalien ist der Schutz von Haut und Händen eine
wesentliche Voraussetzung für sicheres Arbeiten. Aber welche
Arbeitshandschuhe sind wofür geeignet? Die Arbeit mit der
falschen Arbeitskleidung kann unter Umständen genauso gefährlich
sein wie die Arbeit ohne.
Die
aktuellen Richtlinien, viele nützliche Empfehlungen und wertvolle
Hinweise hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung nun in
der neuen BGI 868 „Chemikalienschutzhandschuhe – Auswahl,
Bereitstellung, Benutzung“ zusammengefasst. Auf insgesamt 23
Seiten werden Hilfestellungen und praxisnahe Tipps gegeben, worauf
es bei der Wahl des richtigen und sicheren Handschuhs ankommt und
wie größtmögliche Sicherheit durch optimalen Arbeitsschutz gewährleistet
wird.
Neue
VDI-Richtlinie Ladungssicherung bei Transportern bis 7,5 t
VDI
2700 Blatt 16 zur Ladungssicherung in Kastenwagen, auf
Transportern mit einer offenen Ladefläche und auf mitgeführten
Anhängern
Schwere
Unfälle mit Kleintransportern nehmen auf deutschen Straßen
deutlich zu. Häufig ist zu hohe Geschwindigkeit eine der
Ursachen, eine andere ist auf nicht ausreichend gesicherte Ladung
zurückzuführen. Oft sind sich Betrieb und Fahrer nicht bewusst,
welche Gefahr von ungesicherter Ladung ausgeht.
Der
Entwurf der neuen Richtlinie VDI 2700 Blatt 16 »Ladungssicherung
bei Transportern bis 7,5 t zulässige Gesamtmasse (zGM)« gibt
Anleitungen und Hinweise zu geeigneten Verfahren und Methoden zur
Ladungssicherung in Kastenwagen, auf Transportern mit einer
offenen Ladefläche und auf mitgeführten Anhängern. Im Rahmen
dieser Richtlinie werden ausschließlich Fahrzeuge mit einer zGM
bis 7,5 t mit und ohne Anhänger betrachtet, die für den Gütertransport
eingesetzt werden.
Nicht
unter diese Richtlinie fallen Nutzfahrzeug-Kombi,
Mehrzweck-Personenkraftwagen, Pkw-Kombi und Pkw gemäß DIN
70010:2001, in denen Personen oder deren Gepäck befördert
werden. Gleichwohl muss auch in diesen Fahrzeugen die Ladung
gesichert werden. Werden diese Fahrzeuge für gewerbliche Tätigkeiten
eingesetzt, sind entsprechende Rückhalteeinrichtungen vorzusehen.
Portal
für Ladungssicherung bei Kleintransportern
Neue
DIN VDE 0100-410 (VDE 100-410):2007-06
RCDs
für Steckdosen bei Neubauten auch in Innenräumen – Hierbei
handelt es sich um eine sehr wesentliche Änderung in der Norm,
weil nun für (fast) alle Steckdosen (ein- und mehrpolige
Steckvorrichtungen), welche für die allgemeine Verwendung
und Benutzung durch Laien vorgesehen sind und deren
Bemessungsstrom nicht mehr als 20A beträgt,
Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) mit einem
Bemessungsdifferenzstrom ≤
30mA gefordert werden. Die oben stehende Einschränkung
»fast alle« lässt sich damit erklären, dass die neue Norm auch
künftig Ausnahmen zulässt – allerdings weniger als bisher.
Anders, als in einigen Teilen der Gruppe 7XX von DIN VDE 0100 (VDE
0100) ist nicht der gesamte Stromkreis zu schützen. Es existiert
vielmehr nur die Forderung nach einem zusätzlichen Schutz für
die Steckdosen selbst. Verwendet man jedoch die
Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) auch gleichzeitig für den
Fehlerschutz ergibt sich die Notwendigkeit, den ganzen Stromkreis
zu schützen.
Neuer Norm-Entwurf zur Kennzeichnung von Fluchtwegen
Bilder
sagen manchmal mehr als Worte, besonders im internationalen
Kontext. Ein System zur Vermittlung von Fluchtwegen in Gebäuden
sollte sich daher auf die Benutzung möglichst weniger Worte zur
Verständigung beschränken. Die Zunahme des internationalen
Handels, des Verkehrs und der Mobilität von Arbeitskräften und
Touristen erfordert eine einheitliche Kommunikation von
Sicherheitsinformationen für die Benutzer von Gebäuden. Die
Festlegungen dieses neuen Norm-Entwurfs sollen helfen, Gefahren zu
verringern – egal, ob man sich in Berlin, Ulan Bator oder auf
Bali befindet.
Wie
zuvor auch in Deutschland, wurden Fluchtwegpläne international über
viele Jahre nach unterschiedlichen Kriterien hergestellt. Dies
erschwerte es den Auftraggebern, die Angebote der Lieferanten zu
vergleichen – und den Behörden fehlte es an einer präzisen
Vorgabe zur Prüfung.
Mit
der DIN ISO 23601:2007-08 sollen solche Probleme jetzt der
Vergangenheit angehören. Der Norm entsprechende Fluchtwegpläne müssen
laut Entwurf vielfältigen Ansprüchen gerecht werden; so sollen
sie unter anderem
-
farbig
gestaltet sein,
-
mindestens
den Maßstab 1:250 und das
-
Format
A3 aufweisen
-
und
müssen mit einer Legende
-
und
der Angabe des Standpunkts ausgestattet sein.
-
Der
Hintergrund des Planes soll weiß sein;
-
Fluchtwege
sind grün,
-
der
Standpunkt des Benutzers ist blau auszuweisen.
Der
Norm-Entwurf gilt für Fluchtwegpläne, die zu Notausgängen
weisen und den Standort von Brandbekämpfungs- und
Erste-Hilfe-Einrichtungen in der Nähe der Fluchtwege angeben. Er
gilt weder für Pläne, die von externen Sicherheitsdiensten, noch
für technische Zeichnungen, die von Fachleuten angewendet werden.
Das
Projekt geht auf eine deutsche Initiative zurück; die Federführung
im zuständigen Gremium liegt beim DIN Deutsches Institut für
Normung e.V.
Konkretisierung der »Verordnung zur arbeitsmedizinischen
Vorsorge« bereits in Arbeit
Parallel
zur geplanten neuen »Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge«
ist auch schon deren Konkretisierung in Angriff genommen worden.
Der Arbeitskreis »Arbeitsmedizinische Vorsorge« im Ausschuss für
Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) hat einen Entwurf für eine TRBA/TRGS
»Arbeitsmedizinische Vorsorge« vorgelegt. Der Entwurf wurde im
ABAS fachlich beraten. Eine weitere fachliche Beratung findet im
Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) statt.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
bringt »Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge« auf den
Weg
Der Bedarf an Arbeitsmedizin steigt. Die Veränderungen
in der Arbeitswelt bringen für die Beschäftigten neue
Belastungen und Beanspruchungen mit sich.
Muskel-Skelett-Erkrankungen und psychische Erkrankungen nehmen zu.
Gleichzeitig erfordert die demografische Entwicklung eine
deutliche Verlängerung der Lebensarbeitszeiten. Die Verhütung
arbeitsbedingter Erkrankungen und der Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit
der Menschen sind für Politik, Betriebe und Beschäftigte von
wachsender Bedeutung.
Arbeitsmedizinische Vorsorge dient der
individuellen Aufklärung und Beratung der Beschäftigten über
die Wechselwirkungen zwischen ihrer Arbeit und ihrer Gesundheit.
Beschäftigte haben grundsätzlich das Recht, sich auf ihren
Wunsch hin arbeitsmedizinisch untersuchen zu lassen. Bei
bestimmten Gefährdungen am Arbeitsplatz muss der Arbeitgeber den
Beschäftigten arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
anbieten. Sind die Gefährdungen besonders groß, sind
Pflichtuntersuchungen vorgeschrieben.
Die neue Verordnung zur
Rechtsvereinfachung und Stärkung der arbeitsmedizinischen
Vorsorge schafft Transparenz über die Untersuchungsanlässe, die
derzeit in verschiedenen Rechtsquellen festgelegt sind. Sie
sichert zugleich die Persönlichkeits- und Datenschutzrechte der
Beschäftigten einheitlich ab.
In vielen Bereichen fehlen noch
gesicherte arbeitsmedizinische Erkenntnisse. Das Bundesministerium
für Arbeit und Soziales ist auf sachkundige Beratung angewiesen,
wie man neben der Bekämpfung der klassischen arbeitsbedingten
Gesundheitsgefahren neuen Risiken wirksam begegnen kann und wie längere
Lebensarbeitszeiten gemeistert werden können. Hierzu ist ein
Ausschuss für Arbeitsmedizin geplant. Der neue Ausschuss soll
auch Empfehlungen aussprechen, wie die Betriebe
Gesundheitsvorsorge vor Ort effektiv betreiben können. Viele
Betriebe sind in dieser Hinsicht schon sehr aktiv und haben den
wirtschaftlichen Nutzen von Investitionen in betriebliche
Gesundheitsvorsorgeprogramme erkannt. Wir möchten dieses
Engagement weiter verbreiten.
Arbeitsmedizinische Vorsorge ist ein zentrales
Instrument des medizinischen Arbeitsschutzes. Sie ergänzt
allgemeine arbeitsmedizinische Präventionsmaßnahmen um Maßnahmen
der Sekundärprävention. Das Arbeitssicherheitsgesetz und
entsprechende Vorschriften im Arbeitsschutzgesetz mit seinen
Verordnungen, z.B. zur Beteiligung des Betriebsarztes an der
allgemeinen Gefährdungsbeurteilung, bleiben daneben wichtig und
von der neuen Verordnung unberührt.
Der Referentenentwurf wurde an die
Ressorts, Länder und beteiligten Fachkreise versandt. Wenn der
Bundesrat zustimmt, soll die neue Verordnung Mitte 2008 in Kraft
treten.
BG Bahnen vereinigt sich 2010 mit
der VBG
Der
Vorstand der Berufsgenossenschaft
der Straßen-, U-Bahnen und Eisenbahnen (BG Bahnen)
hat im November 2007 den Vereinigungsvertrag mit der
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) und der
Berufsgenossenschaft der keramischen und Glas-Industrie (BGGK)
einstimmig beschlossen.
Die
Vorstände von VBG und BGGK haben dem Vertrag ebenfalls bereits
zugestimmt. In der Sondersitzung am 13. Oktober 2007 war zuvor die
Entscheidung gefallen, die unterbrochenen Verhandlungen mit der
Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen (BGF) nicht
fortzusetzen.
Über
die Fusion werden die Vertreterversammlungen der drei beteiligten
Berufsgenossenschaften in ihren Sitzungen bis Mitte 2008 beraten
und beschließen. Der Beitritt der BG Bahnen ist für den 1.
Januar 2010 vorgesehen. Die Vertreterversammlungen von VBG und
BGGK haben ihre Fusion bereits zum 1. Januar 2009 beschlossen.
Organisationsreform
in der Unfallversicherung
Die
von der Selbstverwaltung Berufsgenossenschaften und Unfallkassen
eingeleitete Organisationsreform in der Unfallversicherung wird voraussichtlich
gesetzlich unterstützt. Der Gesetzentwurf sieht vor, die Zahl der
Träger zu verringern und ein neues System einzurichten, um die
Altlasten der Berufsgenossenschaften zu verteilen. Laut Entwurf
wird die DGUV ihre Funktion als Spitzenorganisation in der
Rechtsform eines eingetragenen Vereins fortführen können.
Die
Zahl der Berufsgenossenschaften soll auf neun sinken, die Zahl der
Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand auf einen Träger
pro Bundesland und einen auf Bundesebene. Die
Unfallversicherungsträger sehen sich selbst auf einem guten Weg.
Für das kommende Jahr haben die Selbstverwaltungen vier Fusionen
beschlossen, die insgesamt zehn Träger betreffen.
Ein
Teil der Fusionen bei den Berufsgenossenschaften hängt auch von
der neuen Lastenverteilung ab. Manche Branchen leiden aufgrund des
Strukturwandels unter besonders hohen Altlasten. Diese können bei
Fusionen ein Hindernis sein. Die neue Lastenverteilung löst
dieses Problem, indem sie durch den Strukturwandel bedingte
Altlasten solidarisch verteile.
Nach
derzeitigem Stand der Dinge soll das Reformgesetz noch im Dezember
im Kabinett beschlossen werden. Es könnte dann in 2008 von
Bundestag und Bundesrat beraten werden und zum Jahresende in Kraft
treten.
Basel
II: Arbeitsschutz senkt die Kreditkosten
Der
Arbeitsschutz kann bei der Vergabe von Firmenkrediten Einfluss auf
die Kreditwürdigkeit und die Kreditkosten von Unternehmen haben,
wenn der Teil eines funktionierenden Risikomanagementsystems ist
– Stichwort »Basel II«. Dieser Zusammenhang wird in einem
aktuellen Online-Fachbeitrag aus der Fachzeitschrift »Praktische
Arbeitsmedizin« erläutert.
Keine
Tonerpartikel im Feinstaub aus Druckern und Kopierern
Ultrafeinstäube
aus Laserdruckern und Fotokopierern enthalten offenbar keine
Tonerpartikel. So lautet das Ergebnis einer Studie des
Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). Bei Inbetriebnahme der
Geräte nimmt die Belastung der Büros mit Fein- und
Ultrafeinstaub allerdings deutlich zu. Wer mit diesen Geräten
arbeitet, sollte seine individuelle Feinstaubbelastung reduzieren,
rät das BfR.
Neuer Anlauf zu einem Präventionsgesetz
Das
Präventionsgesetz soll wieder auf den Weg gebracht werden. Uwe
Lenhardt und Klaus Priester berichten in der aktuellen Ausgabe der
Fachzeitschrift »Gute Arbeit«" auf der Grundlage eines
Eckpunktepapiers aus dem Bundesgesundheitsministerium. Der
Fachartikel und das Papier können auf den Internetseiten von »Gute
Arbeit« (http://www.gutearbeit-online.de)
heruntergeladen werden.
EU will uneingeschränktes Rauchverbot in
geschlossenen Arbeitsstätten
Die
EU will das Rauchen am Arbeitsplatz generell verbieten. Innerhalb
von zwei Jahren sollen die Mitgliedstaaten ein uneingeschränktes
Rauchverbot in sämtlichen geschlossenen Arbeitsstätten
(einschließlich Gastronomie) und in sämtlichen geschlossenen öffentlichen
Einrichtungen und Verkehrsmitteln einführen. Das EU-Parlament
stimmte am 24. Oktober 2007 für eine entsprechende Initiative der
EU-Kommission.
Betreuung öffentlicher Betriebe in
Niedersachsen aus einer Hand
Das Sozialministerium als oberste
Arbeitsschutzbehörde und die vier Träger der gesetzlichen
Unfallversicherung in Niedersachsen haben sich landesweit auf ein
einheitliches und noch effektiveres Verfahren in der Überwachung
des Arbeitsschutzes verständigt. Am 20.11.2007 haben Land und die
Gemeinde-Unfallversicherungsverbände (GUV) Braunschweig, Hannover
und Oldenburg sowie die Landesunfallkasse (LUK) und die
Feuerwehrunfallkasse (FUK) Niedersachsen eine dementsprechende
Vereinbarung unterzeichnet.
Hauptziel ist es, Parallelverwaltung
und Doppelbesichtigungen in Betrieben öffentlicher Trägerschaft
zu vermeiden. »Die Betreuung aus einer Hand soll die öffentlichen
Betriebe bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes und vorbeugender Maßnahmen
gezielt und effektiv unterstützen«, erläuterte
Sozialstaatssekretärin Dr. Christine Hawighorst. »Sicherheit und
Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz sind ein hohes Gut.
Wenn staatliche Gewerbeaufsicht und öffentliche Unfallversicherer
die vorhandenen Kapazitäten im Bereich Arbeitsschutz effizienter
ausschöpfen, können die Beschäftigten von einer solchen Qualitätsverbesserung
nur profitieren«, so Hawighorst. Mit der Vereinbarung wird
erreicht, dass die Überwachung im Arbeitsschutz möglichst nur
aus einer Hand erfolgt. So werden bestimmte Betriebsgruppen
vorrangig durch einen der Unfallversicherungsträger besichtigt.
Im Gegenzug überprüfen die zehn staatlichen Gewerbeaufsichtsämter
Polizei, Flughäfen, Krankenhäuser, Altenheime und
Sozialstationen sowie die stationäre Abfallwirtschaft (Deponien).
Für Theater, Hochschulen und Hafenbetriebe erfolgt die Überprüfung
in enger Absprache. Die Unfallversicherungsträger betreuen
vorrangig alle übrigen Betriebe und die Kindergärten.
Die jetzt landesweite
Vereinheitlichung in der Arbeitsschutzüberwachung ist durch den
Beitritt des GUV Oldenburg und der FUK Niedersachsen erreicht
worden. Bereits Ende 2005 wurde eine erste Vereinbarung mit den
beiden GUV-Partnern aus Braunschweig und Hannover und der LUK für
deren Zuständigkeitsbereich geschlossen. »Der Gemeinde-Unfallversicherungsverband Oldenburg und die
Feuerwehrunfallkasse sind sich mit dem Land darin einig, dass
diese Vereinbarung ein wirksamer Beitrag zum Abbau von Doppelzuständigkeiten
ist«, erklärten FUK-Direktor Thomas Wittschurky und der Geschäftsführer
der GUV Oldenburg, Michael May.
Eine positive Bilanz zur Kooperation
seit Ende 2005 zog der Vorstandsvorsitzende des GUV Braunschweig,
Carsten Lehmann: »Die Vereinbarung nach dem Arbeitsschutzgesetz
hat sich bewährt. Sie entlastet einerseits die Gewerbeaufsichtsämter
und die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand bei
ihren wichtigen Überwachungsfunktionen. Andererseits trägt sie
zum Abbau von Bürokratie bei und entlastet damit auch die
Betriebe.«
Weitere
ASR (ArbeitsStättenRegeln) in Arbeit
Der
Ausschuss für Arbeitsstätten hat am 12.06.2007 die Arbeitsstättenregel
ASR A2.3 »Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan«
beschlossen.
Die
ASR A2.3 wird dem BMAS zur Bekanntmachung im Gemeinsamen
Ministerialblatt (GMBl.) empfohlen. Diese ASR A2.3 konkretisiert
die Anforderungen gemäß § 4 Abs. 4 sowie Punkt 2.3 des Anhangs
der ArbStättV an das Einrichten und Betreiben von Fluchtwegen und
Notausgängen sowie an den Flucht- und Rettungsplan, um im
Gefahrfall das sichere Verlassen der Arbeitsstätte zu gewährleisten.
Die
ASR A1.7 Türen und Tore wurde als Entwurf vorgelegt und den
Ausschussmitgliedern zur Stellungnahme übergeben.
Weiter
geplant ist eine ASR A2.1 Absturz. Die Projektbeschreibung liegt
vor. Es erfolgt ein Abstimmungsgespräch mit dem ABS, UA II.
Europäische Arbeitsschutzrichtlinien
ERFOLGREICH
EU-Richtlinie zur Bildschirmarbeit verbessert Arbeitsklima und führt
zu erhöhter Produktivität
Durch
Evaluation der europäischen Bildschirmarbeitsrichtlinie wurde
festgestellt, dass Europäische Arbeitsschutzrichtlinien zu
besseren Arbeitsbedingungen und einer höheren Produktivität in
den Betrieben führen. An den Forschungsvorhaben beteiligen sich
bislang die Niederlande, Dänemark, Großbritannien, Tschechien,
Finnland und Deutschland.
Im
Rahmen dieser Evaluation wurden Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur
Anwendung der gesetzlichen Vorschriften zur Bildschirmarbeit in
den Unternehmen, zu Auswirkungen, aber auch zu
Umsetzungshemmnissen und Verbesserungsmöglichkeiten befragt. Die
bereits vorliegenden Ergebnisse aus Dänemark, den Niederlanden
und Deutschland zeigen, dass die Regelungen der Richtlinie zu
ergonomischer Büroausstattung, Arbeitsorganisation und
Information der Arbeitnehmer in den Unternehmen umgesetzt werden
und wirken.
Drei
von vier Betrieben haben durch die Umsetzung der bei Begehungen
festgestellten Verbesserungsmöglichkeiten die
Arbeitszufriedenheit ihrer Mitarbeiter deutlich steigern können.
In zehn Prozent dieser Betriebe ist anschließend auch die Zahl
der krankheitsbedingten Arbeitsausfälle spürbar zurückgegangen,
so ein Ergebnis des Forschungsvorhabens. Diese Potenziale werden
jedoch in kleineren und mittleren Betrieben ungenügend ausgeschöpft.
Hier muss noch deutlich mehr getan werden als bisher.
Quelle:
BMAS
Erste neue Technische Regel für Arbeitsstätten
veröffentlicht
Als erste neue
Technische Regel für Arbeitsstätten wurde vom Ausschuss für
Arbeitsstätten beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales
die ASR A1.3 »Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung«
veröffentlicht.
Sie wurde in
Anwendung des Kooperationsmodells gemeinsam mit den BGen
erarbeitet und übernimmt die grundlegenden Inhalte der bekannten
BGV A 8 »Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am
Arbeitsplatz«.
Neue BG-Regeln und
BG-Informationen
Folgende
BG-Regeln / BG-Informationen sind neu erschienen:
-
BGR
223 – Sicheres Arbeiten in der Kunststoffindustrie
-
BGI
7002 – Beurteilung Hitzearbeit / Handlungshilfe für KMU
-
BGI
5121 – Arbeitsplatzlüftung
-
BGI
586 – Empfehlungen zur Hepatitis-A-Prophylaxe bei Tätigkeiten
mit Kontakt zu Abwasser
-
BGI
5100 – Sicherheit bei der Hydraulik-Instandhaltung
Unfallversicherungsträger:
Weitere Fusionen beschlossen
Die
Berufsgenossenschaften der Feinmechanik und Elektrotechnik (BGFE)
und der Textil- und Bekleidungsindustrie (TBBG) schließen sich am
1. Januar 2008 zur Berufsgenossenschaft Elektro Textil
Feinmechanik zusammen. Dies haben die Vertreterversammlungen
am 20. Juni 2007 beschlossen.
Ebenfalls
zum 1. Januar 2008 werden die vier Unfallversicherungsträger der
öffentlichen Hand in Nordrhein-Westfalen zu einer Unfallkasse
Nordrhein-Westfalen (NRW) fusionieren.
GHS
(Globally Harmonised System of Classification and Labelling) rückt
näher!
Immer
näher rückt die Einführung des Globally Harmonised System of
Classification and Labelling (GHS) zur Einstufung und
Kennzeichnung von Chemikalien. Mit dem von der UNO entwickelten
GHS-System wird ein neues Einstufungs- und Kennzeichnungssystem in
die EU eingeführt. Eine entsprechende EU-Verordnung (EU-GHS-Verordnung)
wird zurzeit in Brüssel erstellt. Hersteller und Importeure müssen
demnach künftig alle Stoffe nach GHS einstufen und kennzeichnen.
BGE und
GroLa-BG ab 2008 unter einem Dach
Großhandels- und
Lagerei-BG (GroLaBG) und BG für den Einzelhandel (BGE) werden ab
2008 als neue Berufsgenossenschaft
Handel und Warenlogistik (BGHW) an den Start gehen.
Bundesrat
stimmt LärmVibrationsArbSchV zu
Am
Freitag, 16.02.2007, hat der Bundesrat der LärmVibrationsArbSchV
mit einigen Änderungen zugestimmt. Die Verordnung wird
voraussichtlich im März 2007 mit Veröffentlichung im
Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Eine konsolidierte Fassung des
Verordnungstextes, in der die Änderungen berücksichtigt sind,
wird wahrscheinlich bald verfügbar sein. Bemerkenswert ist u.a.,
dass der Bundesrat im Teil »Lärm« dem Vorschlag der
Bundesregierung gefolgt ist (d.h. es wird keinen
Expositionsgrenzwert 87 dB(A) geben) und ebenfalls im Teil
»Vibrationen« den Verordnungsentwurf bezüglich der vorgesehenen
Regelungen zum Expositionsgrenzwert bestätigt hat.
Landesamt für Gesundheit und
Arbeitssicherheit (LGASH) in Kiel wird aufgelöst
Die
Landesregierung hat im Zuge der Umsetzung des Gesamtprojekts
»Verwaltungsstrukturreform« beschlossen, sämtliche Aufgaben des
Arbeitsschutzes vom Landesamt für Gesundheit und
Arbeitssicherheit (LGASH) in Kiel zum 1. Januar 2008 auf die
Unfallkasse Schleswig-Holstein zu übertragen.
Mit dieser
Entscheidung zum Bereich Arbeitssicherheit macht die
Landesregierung den Weg zur vollständigen Auflösung des
Landesamtes zum Jahresende frei.
Die Unfallkasse
ist der Unfallversicherungsträger für Land und Kommunen sowie
den gesamten öffentlichen Bereich in Schleswig-Holstein. Als »Berufsgenossenschaft
des öffentlichen Dienstes« nimmt die Unfallkasse vor allem im
Bereich Prävention vergleichbare beziehungsweise identische
Aufgaben wie das Landesamt wahr. Rund 20.000 öffentliche Betriebe
und Einrichtungen in Schleswig-Holstein werden damit in Zukunft im
Bereich Arbeitssicherheit aus einer Hand betreut. Auch alle
gewerblichen Unternehmen werden ab 2008 von der Unfallkasse
beraten und betreut, die für die übertragenen Aufgaben per
Gesetz zur unteren Landesbehörde wird (formal vergleichbar mit Übertragungen
von staatlichen Aufgaben auf die kommunale Ebene).
Ausschnitte
aus Pressetext:
Ministerium
für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren
Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel
Neue BGR 191 »Benutzung von Fuß-
und Knieschutz«
Im Januar 2007 wurde die BGR 191
»Benutzung von Fuß- und Knieschutz« in der BGVR-Datenbank veröffentlicht.
In dieser BG-Regel sind die Achte Verordnung zum Geräte- und
Produktsicherheitsgesetz, das Arbeitsschutzgesetz und die
PSA-Benutzungsverordnung berücksichtigt. Die BGR 191 informiert
über Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und Maßnahmen zur
Verhütung von Gefahren für Leben und Gesundheit bei der Arbeit.
Im Anhang findet man folgende Infos:
- Gefährdungsermittlung und Maßnahmen
- Auswahl, Beschaffung und
Bereitstellung von Fußschutz
- Auswahl, Beschaffung und
Bereitstellung von Knieschutz
- Allgemeine Informationen zum
Schuhaufbau
- Prüfgrundsätze für
Schutzgamaschen bei Arbeiten mit handgeführten
Spritzeinrichtungen.
Schutz vor Vogelgrippe: Ausschuss für
Biologische Arbeitsstoffe aktualisiert Empfehlungen
Der
ABAS (Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe) hat den Beschluss
608 »Empfehlung spezieller Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten
vor Infektionen durch hochpathogene aviäre Influenzaviren
(Klassische Geflügelpest, Vogelgrippe)« aktualisiert (Fassung
vom Februar 2007).
Lärm- und
Vibrations-Arbeitsschutzverordnung lässt auf sich warten
Die Lärm- und
Vibrations-Arbeitsschutzverordnung lässt noch etwas auf sich
warten, weil sie noch nicht den Bundesrat passiert hat. Die erste
Sitzung des Bundesrates in diesem Jahr findet am 16.02.2007 statt.
Das ist also der frühestmögliche Termin, an dem die Verordnung
im Bundesart behandelt werden wird. Der Fachausschuss
Maschinenbau, Fertigungssysteme, Stahlbau (MFS) hat eine ausführliche
Übersicht über den aktuellen Stand der Umsetzung der vier
EG-Richtlinien »Physikalische Einwirkungen am Arbeitsplatz«
online (pdf-Format) zur Verfügung gestellt.
REACH im EU-Amtsblatt veröffentlicht
Die REACH-Verordnung wurde am 30.
Dezember 2006 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt am 1.
Juni 2007 in Kraft. Zuvor hatte der EU-Umweltministerrat die
Chemikalienverordnung REACH beschlossen. Die REACH-Verordnung umfasst 851 Seiten.
Neue
BGI „Mineralischer Staub”
Aktuelle
Hilfestellung zur Gefährdungsbeurteilung, zur Festlegung von
Schutzmaßnahmen und zur Beschreibung des Standes der Technik der
Staubminimierung wird nun vom Fachausschuss „Steine und Erden”
der BGZ in der BG- Information „Mineralischer Staub” (BGI
5047) gegeben. Darin wird auch auf Tätigkeiten mit
Quarzstaub-Exposition eingegangen. Die BGI 5047 löst die
bisherige BGR 217 ab.
Vorschriften zur arbeitsmedizinischen
Vorsorge werden in staatliche Rechtsverordnung gefasst
Die Länder und das
BMAS stellen sich übereinstimmend hinter den Bundesratsbeschluss
413/04 und forcieren eine Konzentrierung der Vorschriften zur
arbeitsmedizinischen Vorsorge in einer staatlichen
Rechtsverordnung.
Eine mit dem Nachtrag bezweckte Überführung
notwendiger Inhalte der BGV A4 in die BGV A1 wird für nicht mehr
zielführend gehalten. Nach Angaben des BMAS sind die fachlichen
Vorarbeiten für die angestrebte einheitliche Rechtsverordnung
bereits weit fortgeschritten.
Daher soll über eine Ergänzung der BGV A1 erst entschieden
werden, wenn die staatliche Verordnung vorliegt und erkennbar ist,
ob es einer Ergänzung oder branchenbezogener Konkretisierung
durch das Satzungsrecht der UVTräger bedarf. Somit bleibt die BGV
A4 vorerst weiterhin in Kraft. Deren Regelungen zur
arbeitsmedizinischen Vorsorge kommen weiterhin – sofern sie
nicht der Gefahrstoffverordnung widersprechen – zur Anwendung.
Insbesondere sind dies Regelungen hinsichtlich der Notwendigkeit
arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen bei gefährdenden Tätigkeiten
entsprechend der Anlage 1 zur BGV A4.
Neufassung der Gefahrgutverordnung
Straße und Eisenbahn
Im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 55 vom
6. Dezember 2006 wurde die Neufassung der Gefahrgutverordnung Straße
und Eisenbahn bekannt gegeben. Die neue Fassung gilt ab 1. Januar
2007.
Chemikalien-Ozonschichtverordnung löst
CKW-Halon-Verbots-Verordnung ab
Am
1. 12.2006 trat die Chemikalien-Ozonschichtverordnung (ChemOzonSchichtV) in Kraft. Damit wird das bestehende deutsche
Recht zum Schutz der Ozonschicht neu geordnet. Die
ChemOzonSchichtV ergänzt die entsprechende EG-Verordnung und löst
die bisherige deutsche FCKW-Halon-Verbots-Verordnung aus dem Jahr
1991 ab. Das bereits heute in Deutschland bestehende Schutzniveau
wird ausgebaut. Neu gefasst werden die Vorgaben für Rückgewinnung
und Rücknahme von ozonschichtschädigenden Stoffen, für die zulässigen
Emissionen aus Einrichtungen und Produkten, die diese Stoffe
enthalten (beispielsweise Kälte- und Klimaanlagen,
Brandschutzanlagen) sowie für die Ausbildung des mit diesen
Aufgaben befassten Personals. Zugleich beseitigt die neue
Verordnung bestehende Überschneidungen mit dem unmittelbar
geltenden EU-Recht.
Zusammenschluss: BG für Handel und
Logistik ab 2008
Mit Wirkung zum 1.
Januar 2008 werden die Großhandels- und
Lagerei-Berufsgenossenschaft (GroLa BG) und die
Berufsgenossenschaft für den Einzelhandel (BGE) zu einer neuer
Berufsgenossenschaft für Handel und Logistik fusionieren. Das
haben die Vorstände beider Berufsgenossenschaften beschlossen.
»Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung« entsteht
Die gewerblichen Berufsgenossenschaften
und die Unfallkassen haben beschlossen, zum 1. Juni 2007 einen
gemeinsamen Spitzenverband für die gesetzliche Unfallversicherung
zu schaffen. Der neue Verband soll aus der Fusion des
Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG) und
des Bundesverbandes der Unfallkassen (BUK) hervorgehen und den
Namen »Deutsche gesetzliche Unfallversicherung« tragen. Der
Zusammenschluss der Verbände ist Teil eines Konzepts, mit dem die
Selbstverwaltung, bestehend aus Arbeitgebern und Versicherten, die
Strukturen der Unfallversicherung an veränderte Rahmenbedingungen
anpassen wollen. Dazu zählen auch weitere Fusionen unter
Berufsgenossenschaften und Unfallkassen sowie neue Mechanismen, um
in der gewerblichen Unfallversicherung die Lasten zwischen den
Branchen zu verteilen (siehe auch: www.dguv.de).
Entwurf einer Verordnung zum Schutz
gegen Lärm und Vibrationen beschlossen
Das Bundeskabinett hat den Entwurf
einer Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen
durch Lärm und Vibrationen beschlossen. Das teilt das das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales in einer Pressemeldung
mit. Mit der neuen Verordnung setzt die Bundesregierung die EU
Arbeitsschutz-Richtlinien zu Vibrationen und Lärm sowie das ILO-Übereinkommen
Nr. 148 zu Lärm in nationales Recht um. Der beschlossene Entwurf
bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats.
BGI 820 – Laserdrucker sicher betreiben
Laserdrucker
sind in den unterschiedlichsten Ausführungen in fast jedem
modernen Büro anzutreffen – immer häufiger auch als
Farblaserdrucker. Mit der BGI 820 „Laserdrucker – sicher
betreiben" gibt die VBG Hilfestellung und liefert Kriterien,
sich in der Vielfalt der angebotenen Geräte und den vielen
Testberichten in unterschiedlichsten Medien besser zurecht zu
finden. Behandelt werden in der BGI 820 (Stand März 2006) unter
anderem folgende Themen:
- Funktionsprinzip
des Laserdruckers
- Tonerpulver
(Anforderungen und Inhaltsstoffe)
- Emissionen
der Laserdrucker (Tonerpulver-Prüfungen, Vor-Ort-Messungen,
Feinstaub)
- Hinweise
zu Aufstellung und Betrieb, Recycling von Tonerkartuschen
sowie Beschaffung.
EG-Richtlinie „Optische Strahlung" in
Kraft
Am 28.04.2006 trat
die EG-Richtlinie „Optische Strahlung" 2006/25/EG in Kraft
(veröffentlicht im EU-Amtsblatt L 114 vom 27.04.2006). Bis zum
27. April 2010 muss sie in nationales Recht umgesetzt werden. Von
dem ursprünglichen Vorhaben, neben künstlichen Strahlungsquellen
(z.B. Laser, Infrarotstrahlung) auch natürliche Strahlungsquellen
( z.B. Sonnenstrahlung) in den Anwendungsbereich der EG-Richtlinie
„Optische Strahlung" einzubeziehen, war die EU wieder
abgekommen. Es hatte große Proteste gegen gesetzliche Maßnahmen
zum Schutz der Arbeitnehmer vor Sonnenstrahlung gegeben. Jetzt
soll es den Mitgliedstaaten der EU überlassen bleiben, ob sie
gesetzliche Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer vor
Sonnenstrahlung einführen oder nicht.
Geringere Dieselmotoremissionen durch
steckbare Dieselpartikelfilter
Die Wirksamkeit von steckbaren mobilen
Dieselpartikelfiltern zur Minimierung der Exposition von Beschäftigten
gegenüber Dieselmotoremissionen belegt eine neue Publikation des
BGIA; sie steht zum Download zur Verfügung oder kann über
bgia-info@hvbg.de kostenlos bestellt werden. Damit sind mobile
Dieselpartikelfilter eine Schutzmaßnahme nach dem Stand der
Technik, wie von der Gefahrstoffverordnung und den Technischen
Regeln für Gefahrstoffe „Dieselmotoremissionen" (TRGS 554)
gefordert.
Neue TRGS »Gefährdung durch Hautkontakt
– Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen« angekündigt
Der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS)
hat am 15. 03. 2006 die neue TRGS »Gefährdung durch
Hautkontakt – Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen«
beschlossen. Sie wird voraussichtlich im Mai im
Bundesarbeitsblatt und dann auch auf den Internetseiten des AGS
bekannt gemacht werden.
Die neue TRGS 401 »Gefährdung durch Hautkontakt« ist eine so
genannte »Rahmen-TRGS«. Sie soll als Leitschnur für weitere
(branchenspezifische) Handlungsanleitungen dienen.
Die neue TRGS 401 ersetzt die bisherigen TRGS 150 »Unmittelbarer
Hautkontakt mit Gefahrstoffen...« und TRGS 531 »Feuchtarbeit«,
die beide aufgehoben wurden.
EG
Lärmrichtlinie wirkt im Bereich der öffentlichen Verwaltung
seit 15.02.06 unmittelbar.
Die EG-Lärmrichtlinie hat – wie
bereits auch die EG-Vibrationsrichtlinie – im Bereich der öffentlichen
Verwaltung mit dem Auslaufen der Umsetzungsfrist am 15. 02. 2006
unmittelbare Wirkung erlangt. Das heißt, die Richtlinie gilt
mit ihrem Wortlaut für alle Träger der öffentlichen
Verwaltung, demnach
auch für kommunale Verwaltungen.
Insbesondere auch für z.B. Stadtwerke, Grünflächenämter,
kommunale Abfallentsorgungsbetriebe, staatliche Forstämter
sowie andere Bereiche der öffentlichen Verwaltung mit Arbeitsplätzen,
an denen Lärm die Gesundheit der Beschäftigten gefährden
kann.
Die
Erreichung des vorgesehenen Ziels der Richtlinie ist
Verpflichtung aller Mitgliedstaaten. Nach Art. 10 EGV ist es die
Pflicht der Mitgliedsstaaten, alle zur Erfüllung dieser
Verpflichtung geeigneten Maßnahmen allgemeiner oder besonderer
Art zu treffen. Nach der allgemeinen Rechtsprechung des EuGH
obliegt diese Pflicht allen Trägern der öffentlichen Gewalt.
Zu den Trägern der öffentlichen Gewalt zählen nicht nur
Gerichte, sondern auch andere staatliche Einrichtungen
(extensive Auslegung des Begriffs Staat), wie z. B.
- staatliche
Steuer- und Finanzbehörden,
- staatliche
Krankenhäuser und sonstige staatliche Gesundheitsbehörden,
- Polizeibehörden
und ähnliche Handlungsträger,
- alle Träger
der öffentlichen Verwaltung einschließlich der Gemeinden und
sonstigen Gebietskörperschaften,
- Energieversorgungsunternehmen
und
- ähnliche
Einrichtungen, die unabhängig von ihrer Rechtsform kraft
staatlichen Hoheitsaktes oder unter staatlicher Aufsicht eine
Dienstleistung im öffentlichen Interesse erbringen und dazu
mit besonderen Rechten ausgestattet sind.
Neufassung der TRGS 612
Nicht sachgemäßes Arbeiten mit
dichlormethanhaltigen Abbeizern führt zu Gesundheitsschäden
bis hin zu Todesfällen. Der AGS hat deshalb die TRGS 612 »Ersatzstoffe,
Ersatzverfahren und Verwendungsbeschränkungen für
dichlormethanhaltige Abbeizmittel« neu gefasst und gibt dort
Hinweise zum Ersatz von DCM-Abbeizern und zum sicheren Umgang
mit diesen Produkten.
Die TRGS wurde überarbeitet und im Bundesarbeitsblatt – Heft
2/2006 veröffentlicht.
Neues zur Umsetzung der EG-Lärmschutz-Richtlinie
Die EG-Lärmschutz-Richtlinie
(2003/10/EG) wird in Deutschland voraussichtlich erst Anfang des
Jahres 2007 in nationales Recht umgesetzt werden. Das meldet der
Fachausschuss Maschinenbau, Fertigungssysteme, Stahlbau bei der
Berufsgenossenschaft Metall Süd. Dort heißt es:
Die Umsetzung der vier EG-Richtlinien
• Vibrationen (2002/44/EG)
• Lärm (2003/10/EG)
• Elektromagnetische Felder (2004/40/EG)
• Künstliche Optische Strahlung
in Deutschland wurde in 2005 im BMAS (vormals BMWA) im Rahmen
einer »Physikalienverordnung« (PhysV) vorbereitet. Inzwischen
wurde bekannt, dass die EG Richtlinien »Lärm« und »Vibrationen«
über eine separate Verordnung umgesetzt werden sollen. Ein
Referentenentwurf wird in 2006 erwartet. Die Verabschiedung
einer voraussichtlich separaten Verordnung »Lärm und
Vibrationen« nach § 18 ArbSchG wird für ca. Anfang 2007
erwartet.
ABAS (Ausschuss für Biologische
Arbeitstoffe) Beschluss 608 Maßnahmen gegen Vogelgrippe –
Geflügelpest
Der
Beschluss 608 wurde in Bezug auf die aktuelle Situation
(Vordringen des Influenza-A-Virus vom Subtyp H5N1 nach
Deutschland) überarbeitet und beschreibt Maßnahmen zum Schutz
der Beschäftigten vor Gefährdungen durch hochpathogene aviäre
Influenzaviren (Klassische Geflügelpest, Vogelgrippe).
Seit Ende 2003 treten in mehreren Ländern Asiens
Erkrankungen des Geflügels durch ein Influenza-A-Virus auf. Es
handelt sich um eine akute und äußerst ansteckende
Viruserkrankung der Vögel. Das Virus wird von erkrankten Vögeln
vor allem mit dem Kot, jedoch auch über Speichel und Tränenflüssigkeit
ausgeschieden. Zunächst traten vermehrt in Südostasien und
nachfolgend in Osteuropa erhöht Todesfälle von Wild- und
Hausgeflügel auf. Die aktuellen Erkrankungen des Geflügels
werden durch das Influenza-A-Virus vom Subtyp H5N1 verursacht,
das inzwischen auch in Deutschland nachgewiesen wurde.
Menschen werden in aller Regel nur sehr selten von
Vogel-Influenzaviren infiziert. Ein intensiver Kontakt mit den
infizierten Tieren, deren Ausscheidungen oder kontaminierten
Produkten bzw.
Materialien erscheint für eine Übertragung erforderlich zu
sein. Infektionen konnten insbesondere bei mangelnder Hygiene
beobachtet werden. Eine Übertragung über die Luft ist bei
starker Staubentwicklung ebenfalls möglich. Übertragungen von
Mensch zu Mensch wurden bisher noch nicht beschrieben.
Das Risiko, sich mit Vogel-Influenzaviren durch
erkranktes Geflügel zu infizieren, ist für Menschen sehr
gering, sollte aufgrund bisheriger Beobachtungen aber ernst
genommen werden.
Eine Gefährdung von Beschäftigten ergibt sich mit dem
Auftreten von Fällen der Vogelgrippe in Deutschland nach
bisherigen Erkenntnissen bei einem direkten Kontakt mit
infizierten Tieren und kontaminierten Produkten bzw.
Materialien.
Tätigkeiten mit einer derartigen Gefährdung sind insbesondere
möglich
-
in der Geflügelhaltung,
-
in der Veterinärmedizin,
-
bei der Tötung von Geflügel,
-
bei der Tierkörperbeseitigung,
-
bei Reinigungs- und
Desinfektionsarbeiten in kontaminierten Bereichen.
Gefährdete Personen müssen
Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille sowie dicht
anliegenden Mund-Nasen-Schutz, der die Anforderungen einer
FFP1-Maske erfüllt, tragen. Soweit eine Aerosolbildung nicht
sicher verhindert werden kann, ist weitergehender Atemschutz
erforderlich.
Eine umfassende Darstellung enthält der aktualisierte
Beschluss 608 »Empfehlung spezieller Maßnahmen zum Schutz der
Beschäftigten vor Infektionen durch hochpathogene aviäre
Influenzaviren (Klassische Geflügelpest, Vogelgrippe)« des
Ausschusses für Biologische Arbeitstoffe vom Februar 2006.
EU-Chemikalienpolitik REACH verabschiedet
Europäische Chemikalienpolitik: EU-Parlament kommt der Wirtschaft entgegen
Es ist geschafft:
Das Europäische Parlament hat am 17. November 2005 in erster Lesung die neue EU-Chemikalienpolitik verabschiedet. Das unter dem Kürzel REACH bekannt gewordene Gesetzgebungspaket ist eines der umfangreichsten, das je von der EU auf den Weg gebracht wurde. Das Europäische Parlament hat über mehr als 1.000 Änderungsanträge aus den Reihen der Europa-Abgeordneten abgestimmt. REACH soll den Umgang mit Chemikalien in der EU für Mensch und Natur sicherer machen.
Fusionen bei den BG'en schreiten voran
Die Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik
(BGFE), die Textil- und Bekleidungs-Berufsgenossenschaft (TBBG) und die Holz-Berufsgenossenschaft
(HBG) arbeiten ab Januar 2006 in einer Verwaltungsgemeinschaft zusammen und bereiten ihre Fusion vor.
Auch die Großhandels- und Lagerei-Berufsgenossenschaft (GroLaBG) und die Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen
(BGF) haben einem Fusionsvertrag zugestimmt. Bis dahin soll eine Verwaltungsgemeinschaft die Integration vorbereiten.