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Kurzinfos

Neue Technische Regel für Gefahrstoffe »TRGS 559 Mineralischer Staub«

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat am 12.04.2010 eine neue Technische Regel für Gefahrstoffe, die

 

TRGS 559 »Minaralischer Staub«

 

veröffentlicht.

 

Zu finden ist die TRGS auf der homepage der BAuA – hier.


Fusionen der Berufsgenossenschaften in 2010

Die Fusionen der Berufsgenossenschaften schreiten voran. So haben sich zum 1. Januar 2010 zum einen die

  • BG für Fahrzeughaltungen (BGF) und die

  • See-BG

zur Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft (BG Verkehr) fusioniert.

Die Hauptverwaltung ist in Hamburg (www.bg-verkehr.de).

 

 

Zum anderen fusionierten ebenfalls zum 01.01.2010 folgende BG'en zur Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI).

  • Bergbau-BG (BBG),

  • die Steinbruchs-BG (StBG),

  • die BG chemischen Industrie,

  • die Papiermacher-BG,

  • die Lederindustrie-BG und

  • die Zucker-BG.

Hauptsitz der BG RCI ist Heidelberg (www.bgrci.de).

 

 

Des weiteren gab es am 1. Januar 2010 eine Fusion zwischen

  • der Verwaltungs-BG (VBG) und der

  • BG der Straßen-, U-Bahnen und Eisenbahnen (BG Bahnen).

Die vereinigte Berufsgenossenschaft mit Hauptsitz in Hamburg wird weiterhin den Namen VBG tragen (www.vbg.de).

 

 

Auch die zum Jahreswechsel vollzogene Fusion der BG Druck und Papierverarbeitung und der BG Energie Textil Elektro ist vollendet:

Am 14.01.2010 haben sich der Vorstand und die Vertreterversammlung der BG Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) konstituiert.

 

Die neue BG Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse ist das Ergebnis von drei Fusionen:

  • Am 1. Januar 2008 vereinigten sich die BG Feinmechanik und Elektrotechnik und die Textil- und Bekleidungs-BG zur BG Elektro Textil Feinmechanik (BG ETF)

  • Die BG ETF fusionierte am 1. April 2009 mit der BG der Gas-, Fernwärme- und Wasserwirtschaft (BGFW) zur Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro (BG ETE).

  • Am 1. Januar 2010 erfolgte der Zusammenschluss der BG ETE mit der BG Druck und Papierverarbeitung (BGDP).

Fachinformationen und Dienstleistungen der ehemaligen Berufsgenossenschaften erhalten Sie auf den Internetseiten der Hauptverwaltung und der Branchenverwaltungen (www.bgetem.de).


Faltblatt der BAuA zur Tonerstaubbelastung

In einem neuen Faltblatt informiert die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), wie man die Tonerstaubbelastung am Arbeitsplatz in Grenzen hält. In dem Faltblatt findet man u.a. Tipps, wie man besonders emissionsarme Drucker oder Kopierer findet und wie bzw. wo man diese aufstellen sollte.

Zum Faltblatt der BAuA


Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) – redaktionelle Betrachtung zu Rechtssicherheit und Transparenz

Mit dem Thema »Arbeitsmedizinische Vorsorge« beschäftigt sich die Zeitschrift Arbeit und Gesundheit (Hrsg.: DGUV) in der aktuellen Ausgabe. Der Beitrag »Rechtssicherheit und Transparenz« informiert über die Inhalte und Ziele der neuen Verordnung. Der Beitrag »Stärkung der Arbeitsmedizin« erläutert, wie die Rechtsverordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) zur Rechtsvereinfachung und zur Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge beitragen kann.

Arbeit und Gesundheit spezial 03/2009


Wegfall der Datenbank »Ermächtigte Ärzte«

Das ist eine Folge der neuen »Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge«

Durch die am 24.12.2008 in Kraft getretene »Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)« sind entgegenstehende Regelungen der BGV A4 – einschließlich der Vorschriften zur Ermächtigung – nicht mehr anzuwenden.

Somit entfällt auch die Rechtsgrundlage für die bisherige Datenbank »Ermächtigte Ärzte«, die deshalb nicht mehr verfügbar ist.

Welche Anforderungen an den Arzt oder die Ärztin gestellt werden, die mit der Durchführung von arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen entsprechend der ArbMedVV beauftragt werden können, regelt Paragraph 7 der Verordnung.


Branchenleitfaden »Kfz-Prüfanlagen« online

Nach Erscheinen der überarbeiteten BG-Information »Kfz-Prüfanlagen – erfolgreich und sicher arbeiten« (BGI 871, Ver. 2) stellt die VBG seit Dezember 2008 auch die neue Version des Online-Branchenleitfadens zur Verfügung. Betreiber von Kfz-Prüfanlagen finden neben dem kompletten Inhalt der BGI 871 branchenspezifische Online-Praxishilfen sowie Fach- und Hintergrundinformationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.

Kfz-Prüfanlagen – Branchenleitfaden


Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen

Das neue europäische System zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung basiert auf der seit dem 20. Januar 2009 in Kraft getretenen Verordnung (EG) Nr. 1272/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung und Verpackung von Stoffen und Gemischen zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1709/2006.

Ziel der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 auch GHS-Verordnung (abgeleitet durch die Implementierung des Global Harmonisation Systems der Vereinten Nationen in die EU) bzw. CLP-Verordnung (Regulation on Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures) genannt, ist ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt sicherzustellen sowie den freien Warenverkehr innerhalb des gemeinsamen europäischen Binnenverkehrs von chemischen Stoffen, Gemischen und bestimmten spezifischen Erzeugnissen zu gewährleisten. Die weltweite Harmonisierung von Vorschriften für die Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen (GHS der UN) für das Inverkehrbringen und die Verwendung einerseits und für den Transport andererseits soll neben dem Schutz des menschlichen Lebens und der Umwelt auch für eine Vereinfachung des Welthandels sorgen.

Die neue Verordnung ist ab ihrem Inkrafttreten am 20. Januar 2009 anzuwenden. Danach erfolgt die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung für Stoffe bis zum 1. Dezember 2010 gemäß der RL 67/548/EWG (Stoff-RL) und für Gemische bis zum 1. Juni 2015 gemäß der RL 1999/45/EG (Zubereitungs-RL). Abweichend von dieser Bestimmung kann die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung für Stoffe und Zubereitungen bereits vor dem 1. Dezember 2010 bzw. 1. Juni 2015 nach den Vorschriften der GHS-Verordnung erfolgen, die Bestimmungen der Stoff-RL und Zubereitungs-RL finden in diesem Fall keine Anwendung.

Quelle: baua


Bekanntmachung des BMAS zur Anwendung der Gefahrstoffverordnung und der TRGS mit dem Inkrafttreten der GHS-Verordnung

Die GHS-Verordnung wird am 20. Januar 2009 in Kraft treten. In der Gefahrstoffverordnung wird übergangsweise die Einstufung, die erst zum 1. Juni 2015 außer Kraft tritt, beibehalten. Mit diesem Vorgehen bleibt das bisherige Schutzniveau zunächst unverändert. Dies gilt auch für die bestehenden Technischen Regeln, die unabhängig von kurzfristig erforderlichen formalen Anpassungen zunächst unverändert Anwendung finden.


Verordnung »Arbeitsmedizinische Vorsorge« verabschiedet

Am 18.12.2008 wurde die »Verordnung über die arbeitsmedizinische Vorsorge« verabschiedet.


Gefährdung von Beschäftigten durch Tonerstäube geklärt

Die Medien greifen immer wieder mögliche Gefährdungen von Beschäftigten im Büro durch Tonerstäube aus Laserdruckern und Kopierern auf. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat eine Abschätzung des Krebsrisikos durch Tonerstäube vorgenommen und im Dezember 2008 auf ihrer Homepage veröffentlicht. Die Abschätzung beruht auf den bislang bekannten Belastungsdaten. Danach besteht für Beschäftigte im Büro kein Anlass zur Besorgnis. Dies gilt auch für Servicetechniker und Beschäftigte in Recyclingbetrieben, wenn die Staubbelastung durch geeignete Maßnahmen gering gehalten wird.


Fusionen der Berufsgenossenschaften in 2009

Am 1. Januar fusioniert die Verwaltungs-BG (VBG) mit der BG Glas und Keramik. Die neue Berufsgenossenschaft mit Hauptsitz in Hamburg wird den Namen VBG tragen.

Die BG der Gas-, Fernwärme- und Wasserwirtschaft (BGFW) und die BG Elektro Textil Feinmechanik (BG ETF) fusionieren zum 1. April 2009 zur neuen »BG Energie Textil Elektro« (BG ETE). Damit reduziert sich die Zahl der gewerblichen BGen auf 21.


Neue TRGS 554 – »Abgase von Dieselmotoren«  veröffentlicht

Die Neufassung der TRGS 554 enthält u.a. folgende Änderungen und Ergänzungen:

  • Berücksichtigung aktueller Erfahrungen bei der Auslegung von Abgasabsaugungen bei AU-Messungen

  • Berücksichtigung der aktuellen Weiterentwicklung bei Dieselpartikelfiltern in Straßenfahrzeugen und bei Bauarbeiten unter Tage

  • Beseitigung von einigen Problemen bei der praktischen Durchführung des Wartungskonzeptes und Berücksichtigung der aktuellen Erkenntnisse zur Langzeitstabilität der Abgasemission von Dieselmotoren

  • Berücksichtigung aktueller Erfahrungen zur Expositionsminderung an Ladestellen

  • Überführung der bisher in Nummer 5 der TRGS aufgeführten Empfehlungen zur Ermittlung und Überwachung typischer Arbeitsbereiche in eine leichter ergänzbare und für den Anwender nutzbare Anlage zur TRGS mit einheitlichem Layout

  • Aufnahme der Arbeitsbereiche »Ladehallen der Getränkeindustrie und des Getränkehandels«, »Lade- und Sortierhallen der Paket- und Lieferdienste« und »Wartungs- und Inspektionsarbeiten in Eisenbahn-Tunnelanlagen« in den Katalog der Empfehlungen für typische Arbeitsbereiche

  • Verbesserung der Anwendbarkeit des Berechnungsverfahrens für den Gabelstaplereinsatz in Hallen

  • Berücksichtigung der aktuellen Entwicklung zu reduziertem Schwefelgehalt im Dieselkraftstoff

  • Redaktionelle Anpassung der Verweise an das aktuelle staatliche und berufsgenossenschaftliche Regelwerk.


Neue/geänderte Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) durch den Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) verabschiedet

Der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) hat im November 2008 nachfolgende Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) verabschiedet:

  • Ergänzung der TRGS 420 »Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien (VSK) für die Gefährdungsbeurteilung«
    (folgende neue VSK wurden verabschiedet: »Umgang mit Lösemitteln im Siebdruck«; »Augenoptikerhandwerk«)
  • Neufassung der TRGS 430 »Isocyanate – Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen«
  • Neufassung der TRGS 507 »Oberflächenbehandlung in Räumen und Behältern«
  • Neue TRGS 5XY »Schweißtechnische Arbeiten«
  • TRGS 900 »Arbeitsplatzgrenzwerte«

Außerdem wird zur Vermeidung von Doppelregelungen die TRGS 300 »Sicherheitstechnik« aufgehoben.


Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz – UVMG in Kraft getreten

Am 4. November 2008 wurde das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz – UVMG) im Bundesgesetzblatt I Nr. 50 veröffentlicht. Es ist am 5. November 2008 in Kraft getreten. Es bringt eine Reihe von Neuerungen für die gesetzliche Unfallversicherung, aber auch für die Unternehmen.

Die Bundesregierung hat dazu den nachfolgenden Text veröffentlicht:

(gekürzt) Das neue Gesetz setzt bei der Gemeinsamen Strategie zur Unfallverhütung an. Arbeitsunfälle zu verhüten, ist ein Hauptziel der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsplatzstrategie. Darauf haben sich Bund, Länder und Unfallversicherung verständigt und die Kernelemente gesetzlich festgeschrieben. Um dieses Ziel kontinuierlich zu verfolgen, wird die Organisationsstruktur der gesetzlichen Unfallversicherung den veränderten wirtschaftlichen Strukturen angepasst. Die strafferen Strukturen sollen dazu Wirtschaftlichkeit und Effizienz der BGen verbessern. Kernpunkte sind:

Weniger Unfallversicherungsträger: Bei den gewerblichen Berufsgenossenschaften werden es statt bislang 23 künftig nur noch neun sein. Die Zahl der Unfallkassen des Bundes und der Länder soll insgesamt auf 17 reduziert werden.

Mehr Prävention: Mit der »Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie« verpflichten sich Bund, Länder und die Unfallversicherungsträger, weitere gemeinsame Arbeitsschutzziele und Handlungsfelder zu entwickeln.

Neuer Lastenausgleich: Die Verteilung der Versicherungslasten zwischen den gewerblichen Berufsgenossenschaften besorgt künftig das Bundesversicherungsamt. Der Dienstleistungssektor trägt künftig nachhaltig zur Entlastung traditioneller Branchen wie Bau und Bergbau bei.

Weniger Bürokratie: Betriebsprüfung wird von der Unfall- auf die Rentenversicherung übertragen. Doppelmeldungen der Arbeitgeber an die Sozialversicherung werden dadurch abgeschafft. Das spart Kosten.


Suchmaschine »SiFaRe« – Online-Recherchesystem des Universum Verlages

Mit Hilfe der neuen vertikalen Suchmaschine www.sifare.de lassen sich Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheit im Web schneller finden, da sich die Suche auf ausgewählte Angebote beschränkt, anstatt das gesamte Internet zu durchforsten. Zum Start der Suchmaschine des Universum Verlages im Oktober 2008 sind rund 80 zentrale und frei zugängliche Internetangebote mit mehr als 200.000 relevanten Seiten indexiert. Neben den Internetauftritten der Unfallversicherungsträger sind das zum Beispiel verschiedene Bundesministerien und Bundesanstalten wie für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin sowie viele themenspezifische sites, etwa zu REACH, GHS etc. Nicht zuletzt sichtet die Suchmaschine auch die relevanten europäischen Internetangebote. Die Auswahl kann individuell eingegrenzt werden.

SiFaRe


Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge kommt

Die arbeitsmedizinische Vorsorge wird in Kürze neu geregelt sein. Am 10. Oktober 2008 nahm die Verordnung zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge die letzte Hürde im Bundesrat. Damit kann die neue Verordnung jetzt in Kraft treten. 

Verordnungstext und Bundesrat-Beschluss sind online beim Bundesrat einsehbar.


Neue BG Rohstoffe und chemische Industrie gegründet

Am 1. Januar 2010 ist es soweit: 

Die neue »Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie« (BG RCI) wird ihre Arbeit aufnehmen. 

Die Berufsgenossenschaften Bergbau, Chemie, Lederindustrie, Papiermacher, Steinbruch und Zucker haben am 14. Oktober 2008 in Berlin ihren Fusionsvertrag unterzeichnet.


Regelungen für die Beförderung von ansteckungsgefährlichen Stoffen ab 2009 geändert 

Die bisherige Restriktion beim Versand von UN 3373 Biologischer Stoff, Kategorie B auf Erreger der Risikogruppe 2 (WHO) wird ab 2009 aufgehoben!

Künftig ist als Maxibrief zugelassen:

  • Biologische Stoffe, Kategorie B (UN 3373) ohne Einschränkung
  • Biologische Produkte (UN 3373)
  • Kulturen für diagnostische und klinische Zwecke UN 3373
  • Max. 30 ml anderer gefährlicher Güter der Klassen 3, 8 oder 9 innerhalb der Primärverpackung, welche die ansteckungsgefährlichen Substanzen enthält.


Biomonitoring Auskunftssystem

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) bietet online ein Biomonitoring Auskunftssystem an. Das Biomonitoring Auskunftssystem liefert Erstinformationen über die für einen bestimmten Gefahrstoff verfügbaren

  • Untersuchungsparameter in biologischem Material,

  • Messmethoden,

  • Werte zur Beurteilung von Messergebnissen.

Das Auskunftssystem enthält bereits Biomonitoring Informationen für über 1.000 Gefahrstoffe und Gefahrstoffgruppen.


Anschlussreform zur BGV A 2 um zwei Jahre verschoben

Info der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung:

Die zum 1. Januar 2009 vorgesehene Anschlussreform der Unfallverhütungsvorschrift »Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit« mit dem Ziel der Neuordnung der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Regelbetreuung für Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten (BGV A 2, Anlage 2) wird um zwei Jahre bis zum 1. Januar 2011 verschoben. Damit reagieren das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, die Länder und die Unfallversicherungsträger auf die Notwendigkeit, die bisher erarbeiteten Reformansätze vor dem Hintergrund weiterer Fusionen bei den Unfallversicherungsträgern noch stärker zu harmonisieren, um letztlich für alle Betriebe konsistente Regelungen erzielen zu können.

Vorstand und Mitgliederversammlung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) haben sich vor diesem Hintergrund darauf verständigt, bei der anstehenden Novellierung der Anlage 2 zur BGV A2 die Regelungen im öffentlichen Bereich mit einzubeziehen und somit für Berufsgenossenschaften und Unfallkassen eine einheitliche UVV zur Umsetzung des Arbeitssicherheitsgesetzes zu erarbeiten. Gleichzeitig haben Vorstand und Mitgliederversammlung der DGUV die Berufsgenossenschaften und die Eisenbahn-Unfallkasse gebeten, die Befristung der Anlage 2 zur BGV A 2 / GUV-V A 2 per Nachtrag um zwei Jahre bis zum 31.12.2010 zu verlängern.


Regierungsentwurf Verordnung Arbeitsmedizinische Vorsorge

Das Bundeskabinett hat am 27. August 2008 den Entwurf einer Verordnung zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge beschlossen. Mit dem Wandel der Arbeitswelt und der demographischen Entwicklung gewinnt die arbeitsmedizinische Vorsorge an Bedeutung. Sie ist ein Schlüssel zur Verhütung arbeitsbedingter Erkrankungen und zum Erhalt der individuellen Beschäftigungsfähigkeit. Dabei geht es um individuelle Aufklärung und Beratung der Beschäftigten zu Wechselwirkungen zwischen ihrer Arbeit und Gesundheit.

Mit der Verordnung werden Regelungen im staatlichen Recht und in Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften vereinheitlicht und zusammengeführt. Sie regelt Pflichten von Arbeitgebern und Ärzten und schafft mehr Transparenz bei Pflicht- und Angebotsuntersuchungen. Zugleich stärkt sie das Recht der Beschäftigten auf Wunschuntersuchungen. Durch die neue Verordnung sollen Verbesserungen in derzeit noch zu wenig beachteten Bereichen, z.B. Muskel-Skelett-Erkrankungen, erreicht werden. Eine zentrale Rolle übernimmt der neue Ausschuss für Arbeitsmedizin, der das Bundesministerium für Arbeit und Soziales beraten wird (zitiert BMAS).

Regierungsentwurf Verordnung Arbeitsmedizinische Vorsorge


Leitlinie Gefährdungsbeurteilung durch GDA verabschiedet

Im Zuge der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) verständigten sich Bund, Länder und Unfallversicherungsträger jetzt auf eine Leitlinie zur Gefährdungsbeurteilung. Sie regelt Grundsätze für Aufsichtsdienste.

Im Rahmen der GDA wird auch das Ziel einer Optimierung des dualen Arbeitschutzsystems in Deutschland verfolgt. Es sollen die Ressourcen der Unfallversicherungsträger und Länderbehörden durch eine abgestimmte und arbeitsteilige Arbeitsweise gebündelt sowie die Effizienz und Effektivität des betrieblichen Arbeitsschutzes gesteigert werden. Eine wichtige Voraussetzung hierfür sind gemeinsame Grundsätze für die Überwachungs- und Beratungstätigkeiten der Aufsichtsdienste in den Betrieben. Eine erste Abstimmung erfolgte auf dem Gebiet der Gefährdungsbeurteilung und ihrer Dokumentation durch die »Leitlinie Gefährdungsbeurteilung«, die im Rahmen des LASI/UVT/BMAS-Spitzengesprächs am 11. Juni 2008 zur Anwendung und Veröffentlichung freigegeben wurde.


Bundestag beschließt Unfallversicherungs-Modernisierungsgesetz

Der Bundestag hat am 26.06.2008 das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung (UVMG) beschlossen.

Im Einzelnen informiert das Ministerium für Arbeit und Soziales in einer Pressemeldung über die Auswirkungen des neuen Gesetzes:

"Die gesetzliche Unfallversicherung wird neu ausgerichtet und modernisiert. Die Organisation wird gestrafft und an die heutigen wirtschaftlichen Strukturen angepasst. Wirtschaftlichkeit und Effektivität des Systems werden gesteigert. Die Zahl der gewerblichen Berufsgenossenschaften wird auf 9 reduziert. Die Zahl der Unfallkassen des Bundes und der Länder sollen insgesamt auf 17 reduziert werden.

Flankiert werden die neuen Organisationsstrukturen durch eine Neugestaltung des Lastenausgleichs zwischen den gewerblichen Berufsgenossenschaften. Hierdurch wird das Solidarprinzip gestärkt. Altlasten aus früheren Jahrzehnten werden auf viele Schultern verteilt. So trägt der Dienstleistungssektor nachhaltig zur Entlastung traditioneller Branchen wie Bau und Bergbau bei. Die bestehende Beitragsspreizung zwischen den Berufsgenossenschaften wird so deutlich verringert. Dies trägt auch den Anforderungen Rechnung, wie sie der Europäische Gerichtshof an ein solidarisches Versicherungssystem stellt. Damit ist Forderungen nach einer Privatisierung des Systems der Boden entzogen. Durch einen gleitenden Übergang in das neue Ausgleichssystem werden die Interessen aller Gewerbezweige berücksichtigt.

Mit der Übertragung des Prüfdienstes von der Unfall- auf die Rentenversicherung wird die Betriebsprüfung nur noch von einem Zweig der Sozialversicherung durchgeführt. Dadurch werden Doppelprüfungen in Betrieben vermieden. Außerdem werden nach einer Übergangszeit Doppelmeldungen der Arbeitgeber an die Sozialversicherung abgeschafft. Dadurch werden Kosten in den Unternehmen in Höhe von ca. 50 Mio. Euro gespart und Bürokratie bei den Meldungen zur Sozialversicherung abgebaut.

Außerdem wird mit dem Gesetz die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie umgesetzt. Bund, Länder und Unfallversicherungsträger handeln im Bereich der Prävention künftig in noch engerer Abstimmung und auf der Grundlage gemeinsam festgelegter Arbeitsschutzziele. Die Zusammenarbeit der Aufsichtsdienste bei der Beratung und Überwachung der Betriebe wird verbessert, das Vorschriften- und Regelwerk im Arbeitsschutz wird anwenderfreundlicher und transparenter. Das stärkt die Prävention und ist ein weiterer Beitrag zum Bürokratieabbau."


REACH-Anpassungsgesetz in Kraft

Das REACH-Anpassungsgesetz wurde im Bundesgesetzblatt vom 31. Mai 2008 verkündet und ist bereits zum 1. Juni 2008 in Kraft getreten. Die wesentlichen Neuerungen dieses Gesetzes betreffen umfangreiche Änderungen des deutschen Chemikaliengesetzes (ChemG), das an die europäische REACH-Verordnung zur Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien angepasst werden musste. Darüber hinaus wurden mit dem REACH-Anpassungsgesetz kleinere Änderungen der Chemikalien-Verbotsverordnung, der Chemikalien-Ozonschichtverordnung und der Chemikalien-Kostenverordnung vorgenommen.

Kernpunkte der Änderung des ChemG sind:

  • Die Aufgaben, die die deutschen Behörden nach der REACH-Verordnung wahrnehmen, werden definiert. Eine Schlüsselposition erhält die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), die als so genannte "Bundesstelle für Chemikalien" die wichtigsten Behördenfunktionen wahrnimmt. Unter anderem fungiert die BAuA auch als "nationale Auskunftsstelle". In dieser Funktion berät die BAuA Unternehmen kostenlos zu Auslegungs- und Anwendungsfragen der REACH-Verordnung. Die Auskünfte der BAuA sind allerdings nicht rechtsverbindlich.

  • Die bisherigen Ausführungen des ChemG zur Anmeldung neuer Stoffe werden ersatzlos gestrichen, da diese durch die neuen Regelungen zur Registrierung von Stoffen nach REACH überflüssig sind.

  • Es werden Sanktionen für den Fall von Verstößen gegen die REACH-Verordnung eingeführt. Hierfür wird ein neuer § 27b "Zuwiderhandlungen gegen die REACH-Verordnung" mit Ordnungswidrigkeiten und Straftatbeständen in das ChemG aufgenommen. Beispielsweise wird der vorsätzliche Verstoß gegen die Registrierungspflicht bei der Herstellung oder beim Import von Chemikalien strafbewehrt. Gleiches gilt für eine Missachtung der REACH-Anforderungen, was die Erstellung eines Stoffsicherheitsberichts angeht. Fahrlässige Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu 100.000 Euro geahndet werden.


Neues vom Ausschuss für Gefahrstoffe

Bei seiner 41. Sitzung am 19. und 20. Mai 2008 hat der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) unter anderem folgende Beschlüsse gefasst, die in den kommenden Wochen und Monaten im Gemeinsamen Ministerialblatt (und dann im Internet, Hinweis auch im Bundesanzeiger) veröffentlicht werden.

Neue

  • TRBA/TRGS 406 »Sensibilisierende Stoffe«
  • TRGS 600 »Substitution«
  • Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien (VSK):

    • VSK »Weichlöten mit dem Lötkolben an elektrischen und elektronischen Baugruppen oder deren Einzelkomponenten (Kolbenlöten)« (BGI 790-014)
    • VSK »NTDF-Verfahren mit Formaldehyd«

Änderungen und Ergänzungen der

  • TRGS 401 »Gefährdung durch Hautkontakt: Ermittlung – Beurteilung – Maßnahmen«
  • TRGS 500 »Schutzmaßnahmen«
  • TRGS 900 »Arbeitsplatzgrenzwerte«
  • TRGS 905 »Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe«

Neufassung der

  • TRGS 402 »Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition«
  • TRGS 553 »Holzstaub«
  • TRGS 557 »Dioxine«

Aufhebung der

  • TRGS 403 »Bewertung von Stoffgemischen in der Luft am Arbeitsplatz«
  • TRGS 440 »Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen durch Gefahrstoffe am Arbeitsplatz: Ermitteln von Gefahrstoffen und Methoden zur Ersatzstoffprüfung«


UVV »Leitern und Tritte» (BGV D36) außer Kraft gesetzt!

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) trifft Aussagen zur Bereitstellung und Benutzung von Leitern. Zur Vermeidung von Doppelregelungen wurde daher die Unfallverhütungsvorschrift »Leitern und Tritt« (BGV D 36) zurückgezogen.

In Ergänzung zur BetrSichV wurde eine »Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten« (BGI 694) vom Fachausschuss »Bauliche Einrichtungen« der BGHW in Zusammenarbeit mit dem Fachausschuss »Bau«, dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, den obersten Arbeitsschutzbehörden der Länder, sowie zahlreichen Verbänden erarbeitet.

Die Handlungsanleitung enthält die wesentlichen Inhalte der UVV »Leitern und Tritte« und die auf Leitern bezogenen Teile der UVV »Bauarbeiten« und ist branchenübergreifend aufgebaut. Damit wird eine Handlungshilfe zur Umsetzung der BetrSichV zur Verfügung gestellt, die in leicht verständlicher Form Fragen zur Gefährdungsbeurteilung, Bereitstellung der verschiedenen Leiterbauarten einschließlich Zubehör, sowie Benutzung und Prüfung von Leitern und Tritten beantwortet.


BfR – Toner: Gesundheitliche Beeinträchtigungen nicht ausgeschlossen

Emissionen aus Laserdruckern, -kopierern und Multifunktionsgeräten könnten dazu beitragen, unspezifische Symptome wie Schleimhautbeschwerden, Bindehautreizungen, Reizungen des Atemtraktes und der Rachenschleimhaut hervorzurufen. Schwerwiegende Gesundheitsschäden sind nach den bislang vorliegenden ärztlichen Daten nicht beobachtet worden. Zu diesem Ergebnis kommt das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in einer umfangreichen gesundheitlichen Bewertung, mit der es seine Arbeiten zur »Toner«-Problematik jetzt abgeschlossen hat. In die Bewertung sind neben den Daten der BfR-»Toner«-Studie die Ergebnisse weiterer aktueller, zum Teil noch nicht veröffentlichter, Studien eingeflossen.

Die Untersuchungsergebnisse waren für die meisten der gemessenen raumlufttechnischen Parameter unauffällig. Nicht geklärt werden konnte die genaue Zusammensetzung feiner und ultrafeiner Partikel. Um Tonermaterial handelte es sich bei den ultrafeinen Partikeln, deren Konzentration mit der Inbetriebnahme von Laserdruckern und Kopierern vorübergehend signifikant anstieg, offenbar überwiegend nicht. Die gesundheitlichen Beschwerden der Probanden waren unspezifisch und in keinem Fall schwerwiegend. Möglicherweise reagieren einzelne, besonders empfindliche Personen mit Beschwerden, die dem »Sick-Building-Syndrom« ähneln. Welche Emissionskomponenten diese Reaktionen auslösen könnten, ist bislang noch nicht abschließend geklärt.

Auch nach Auswertung der aktuellen Daten zur »Toner«-Problematik bleiben Fragen offen. Um Erkenntnislücken zu schließen, sind aus Sicht des Bundesinstituts für Risikobewertung zusätzliche Untersuchungen nötig. Studien zur physikalischen und chemischen Identität der gemessenen Partikel sieht das BfR dabei als vordringlich an, sie sollten mit hoher Priorität durchgeführt werden. Erst wenn deren Ergebnisse vorliegen, sollte über Folgestudien nachgedacht werden, da eine sinnvolle Konzeption kontrollierter Expositions- oder möglicher epidemiologischer Studien ohne Kenntnis der Partikelzusammensetzung nicht möglich ist.

Weitere Informationen zum Thema unter BfR.


Neue Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie auf den Weg gebracht

Am 1. Januar 2010 könnte die neue Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie Realität werden. Die Vorstände der Berufsgenossenschaften Bergbau, chemische Industrie, Leder-, Papiermacher- und Zucker-Industrie sowie der Steinbruchs-Berufsgenossenschaft haben jetzt auf einer gemeinsamen Sitzung beschlossen, ihren jeweiligen Vertreterversammlungen die Fusion zu empfehlen.


WHO: Anstieg psychischer Probleme in der Arbeitswelt

Deutschland erreicht die von der Weltgesundheitsorganisation gesteckten Ziele zur Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz nicht. Dies geht aus dem Bericht des Berufsverbandes Deutscher Psychologen (BDP) 2008 zur psychischen Gesundheit am Arbeitsplatz hervor. Während die Zahl der Arbeitsunfälle zurückgeht, nimmt die der psychischen und Verhaltensstörungen drastisch zu. Ihr Anteil an den Ausfalltagen ist von 6,6 % auf 10,5 % angewachsen. Es wird geschätzt, dass allein die depressiven Verstimmungen bereits 2020 nach den Herzerkrankungen an zweiter Stelle stehen werden. Dieser Anstieg ist zu hoch, um sich aus der größeren Bereitschaft und Fähigkeit, eine psychische Störung als solche zu diagnostizieren, zu erklären. 

Ursachen liegen dem BDP-Bericht zufolge in Zeitdruck, Komplexität der Arbeit und Verantwortung der Beschäftigten, fehlenden Partizipationsmöglichkeiten, prekären Arbeitsverhältnissen wie Leiharbeit und Zeitarbeit, mangelnder Wertschätzung, defizitärem Führungsverhalten sowie einem Ungleichgewicht zwischen beruflicher Verausgabung und erhaltener Entlohnung. »Wir haben in Deutschland nicht nur ein Problem mit Managergehältern, wir haben einen weit verbreiteten Mangel an Managerqualitäten«, so BDP-Vizepräsidentin Thordis Bethlehem, der sich auch in psychischen Problemen von Beschäftigten niederschlägt.


Chemikalienschutzhandschuhe: Neue BGI 868

Beim Umgang mit Chemikalien ist der Schutz von Haut und Händen eine wesentliche Voraussetzung für sicheres Arbeiten. Aber welche Arbeitshandschuhe sind wofür geeignet? Die Arbeit mit der falschen Arbeitskleidung kann unter Umständen genauso gefährlich sein wie die Arbeit ohne. 

Die aktuellen Richtlinien, viele nützliche Empfehlungen und wertvolle Hinweise hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung nun in der neuen BGI 868 „Chemikalienschutzhandschuhe – Auswahl, Bereitstellung, Benutzung“ zusammengefasst. Auf insgesamt 23 Seiten werden Hilfestellungen und praxisnahe Tipps gegeben, worauf es bei der Wahl des richtigen und sicheren Handschuhs ankommt und wie größtmögliche Sicherheit durch optimalen Arbeitsschutz gewährleistet wird.


Neue VDI-Richtlinie Ladungssicherung bei Transportern bis 7,5 t

VDI 2700 Blatt 16 zur Ladungssicherung in Kastenwagen, auf Transportern mit einer offenen Ladefläche und auf mitgeführten Anhängern

Schwere Unfälle mit Kleintransportern nehmen auf deutschen Straßen deutlich zu. Häufig ist zu hohe Geschwindigkeit eine der Ursachen, eine andere ist auf nicht ausreichend gesicherte Ladung zurückzuführen. Oft sind sich Betrieb und Fahrer nicht bewusst, welche Gefahr von ungesicherter Ladung ausgeht.

Der Entwurf der neuen Richtlinie VDI 2700 Blatt 16 »Ladungssicherung bei Transportern bis 7,5 t zulässige Gesamtmasse (zGM)« gibt Anleitungen und Hinweise zu geeigneten Verfahren und Methoden zur Ladungssicherung in Kastenwagen, auf Transportern mit einer offenen Ladefläche und auf mitgeführten Anhängern. Im Rahmen dieser Richtlinie werden ausschließlich Fahrzeuge mit einer zGM bis 7,5 t mit und ohne Anhänger betrachtet, die für den Gütertransport eingesetzt werden.

Nicht unter diese Richtlinie fallen Nutzfahrzeug-Kombi, Mehrzweck-Personenkraftwagen, Pkw-Kombi und Pkw gemäß DIN 70010:2001, in denen Personen oder deren Gepäck befördert werden. Gleichwohl muss auch in diesen Fahrzeugen die Ladung gesichert werden. Werden diese Fahrzeuge für gewerbliche Tätigkeiten eingesetzt, sind entsprechende Rückhalteeinrichtungen vorzusehen.

Portal für Ladungssicherung bei Kleintransportern


Neue DIN VDE 0100-410 (VDE 100-410):2007-06

RCDs für Steckdosen bei Neubauten auch in Innenräumen – Hierbei handelt es sich um eine sehr wesentliche Änderung in der Norm, weil nun für (fast) alle Steckdosen (ein- und mehrpolige Steckvorrichtungen), welche für die allgemeine Verwendung und Benutzung durch Laien vorgesehen sind und deren Bemessungsstrom nicht mehr als 20A beträgt, Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) mit einem Bemessungsdifferenzstrom ≤ 30mA gefordert werden. Die oben stehende Einschränkung »fast alle« lässt sich damit erklären, dass die neue Norm auch künftig Ausnahmen zulässt – allerdings weniger als bisher. Anders, als in einigen Teilen der Gruppe 7XX von DIN VDE 0100 (VDE 0100) ist nicht der gesamte Stromkreis zu schützen. Es existiert vielmehr nur die Forderung nach einem zusätzlichen Schutz für die Steckdosen selbst. Verwendet man jedoch die Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) auch gleichzeitig für den Fehlerschutz ergibt sich die Notwendigkeit, den ganzen Stromkreis zu schützen.


Neuer Norm-Entwurf zur Kennzeichnung von Fluchtwegen

Bilder sagen manchmal mehr als Worte, besonders im internationalen Kontext. Ein System zur Vermittlung von Fluchtwegen in Gebäuden sollte sich daher auf die Benutzung möglichst weniger Worte zur Verständigung beschränken. Die Zunahme des internationalen Handels, des Verkehrs und der Mobilität von Arbeitskräften und Touristen erfordert eine einheitliche Kommunikation von Sicherheitsinformationen für die Benutzer von Gebäuden. Die Festlegungen dieses neuen Norm-Entwurfs sollen helfen, Gefahren zu verringern – egal, ob man sich in Berlin, Ulan Bator oder auf Bali befindet.

Wie zuvor auch in Deutschland, wurden Fluchtwegpläne international über viele Jahre nach unterschiedlichen Kriterien hergestellt. Dies erschwerte es den Auftraggebern, die Angebote der Lieferanten zu vergleichen – und den Behörden fehlte es an einer präzisen Vorgabe zur Prüfung.

Mit der DIN ISO 23601:2007-08 sollen solche Probleme jetzt der Vergangenheit angehören. Der Norm entsprechende Fluchtwegpläne müssen laut Entwurf vielfältigen Ansprüchen gerecht werden; so sollen sie unter anderem

  • farbig gestaltet sein, 

  • mindestens den Maßstab 1:250 und das 

  • Format A3 aufweisen 

  • und müssen mit einer Legende 

  • und der Angabe des Standpunkts ausgestattet sein. 

  • Der Hintergrund des Planes soll weiß sein; 

  • Fluchtwege sind grün, 

  • der Standpunkt des Benutzers ist blau auszuweisen.

Der Norm-Entwurf gilt für Fluchtwegpläne, die zu Notausgängen weisen und den Standort von Brandbekämpfungs- und Erste-Hilfe-Einrichtungen in der Nähe der Fluchtwege angeben. Er gilt weder für Pläne, die von externen Sicherheitsdiensten, noch für technische Zeichnungen, die von Fachleuten angewendet werden.

Das Projekt geht auf eine deutsche Initiative zurück; die Federführung im zuständigen Gremium liegt beim DIN Deutsches Institut für Normung e.V.


Konkretisierung der »Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge« bereits in Arbeit

Parallel zur geplanten neuen »Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge« ist auch schon deren Konkretisierung in Angriff genommen worden. Der Arbeitskreis »Arbeitsmedizinische Vorsorge« im Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) hat einen Entwurf für eine TRBA/TRGS »Arbeitsmedizinische Vorsorge« vorgelegt. Der Entwurf wurde im ABAS fachlich beraten. Eine weitere fachliche Beratung findet im Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) statt.


Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bringt »Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge« auf den Weg

Der Bedarf an Arbeitsmedizin steigt. Die Veränderungen in der Arbeitswelt bringen für die Beschäftigten neue Belastungen und Beanspruchungen mit sich. Muskel-Skelett-Erkrankungen und psychische Erkrankungen nehmen zu. Gleichzeitig erfordert die demografische Entwicklung eine deutliche Verlängerung der Lebensarbeitszeiten. Die Verhütung arbeitsbedingter Erkrankungen und der Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit der Menschen sind für Politik, Betriebe und Beschäftigte von wachsender Bedeutung.

Arbeitsmedizinische Vorsorge dient der individuellen Aufklärung und Beratung der Beschäftigten über die Wechselwirkungen zwischen ihrer Arbeit und ihrer Gesundheit. Beschäftigte haben grundsätzlich das Recht, sich auf ihren Wunsch hin arbeitsmedizinisch untersuchen zu lassen. Bei bestimmten Gefährdungen am Arbeitsplatz muss der Arbeitgeber den Beschäftigten arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen anbieten. Sind die Gefährdungen besonders groß, sind Pflichtuntersuchungen vorgeschrieben.

Die neue Verordnung zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge schafft Transparenz über die Untersuchungsanlässe, die derzeit in verschiedenen Rechtsquellen festgelegt sind. Sie sichert zugleich die Persönlichkeits- und Datenschutzrechte der Beschäftigten einheitlich ab.

In vielen Bereichen fehlen noch gesicherte arbeitsmedizinische Erkenntnisse. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist auf sachkundige Beratung angewiesen, wie man neben der Bekämpfung der klassischen arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren neuen Risiken wirksam begegnen kann und wie längere Lebensarbeitszeiten gemeistert werden können. Hierzu ist ein Ausschuss für Arbeitsmedizin geplant. Der neue Ausschuss soll auch Empfehlungen aussprechen, wie die Betriebe Gesundheitsvorsorge vor Ort effektiv betreiben können. Viele Betriebe sind in dieser Hinsicht schon sehr aktiv und haben den wirtschaftlichen Nutzen von Investitionen in betriebliche Gesundheitsvorsorgeprogramme erkannt. Wir möchten dieses Engagement weiter verbreiten.

Arbeitsmedizinische Vorsorge ist ein zentrales Instrument des medizinischen Arbeitsschutzes. Sie ergänzt allgemeine arbeitsmedizinische Präventionsmaßnahmen um Maßnahmen der Sekundärprävention. Das Arbeitssicherheitsgesetz und entsprechende Vorschriften im Arbeitsschutzgesetz mit seinen Verordnungen, z.B. zur Beteiligung des Betriebsarztes an der allgemeinen Gefährdungsbeurteilung, bleiben daneben wichtig und von der neuen Verordnung unberührt.

Der Referentenentwurf wurde an die Ressorts, Länder und beteiligten Fachkreise versandt. Wenn der Bundesrat zustimmt, soll die neue Verordnung Mitte 2008 in Kraft treten.


BG Bahnen vereinigt sich 2010 mit der VBG

Der Vorstand der Berufsgenossenschaft der Straßen-, U-Bahnen und Eisenbahnen (BG Bahnen) hat im November 2007 den Vereinigungsvertrag mit der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) und der Berufsgenossenschaft der keramischen und Glas-Industrie (BGGK) einstimmig beschlossen.

Die Vorstände von VBG und BGGK haben dem Vertrag ebenfalls bereits zugestimmt. In der Sondersitzung am 13. Oktober 2007 war zuvor die Entscheidung gefallen, die unterbrochenen Verhandlungen mit der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen (BGF) nicht fortzusetzen.

Über die Fusion werden die Vertreterversammlungen der drei beteiligten Berufsgenossenschaften in ihren Sitzungen bis Mitte 2008 beraten und beschließen. Der Beitritt der BG Bahnen ist für den 1. Januar 2010 vorgesehen. Die Vertreterversammlungen von VBG und BGGK haben ihre Fusion bereits zum 1. Januar 2009 beschlossen.


Organisationsreform in der Unfallversicherung

Die von der Selbstverwaltung Berufsgenossenschaften und Unfallkassen eingeleitete Organisationsreform in der Unfallversicherung wird voraussichtlich gesetzlich unterstützt. Der Gesetzentwurf sieht vor, die Zahl der Träger zu verringern und ein neues System einzurichten, um die Altlasten der Berufsgenossenschaften zu verteilen. Laut Entwurf wird die DGUV ihre Funktion als Spitzenorganisation in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins fortführen können.

Die Zahl der Berufsgenossenschaften soll auf neun sinken, die Zahl der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand auf einen Träger pro Bundesland und einen auf Bundesebene. Die Unfallversicherungsträger sehen sich selbst auf einem guten Weg. Für das kommende Jahr haben die Selbstverwaltungen vier Fusionen beschlossen, die insgesamt zehn Träger betreffen.

Ein Teil der Fusionen bei den Berufsgenossenschaften hängt auch von der neuen Lastenverteilung ab. Manche Branchen leiden aufgrund des Strukturwandels unter besonders hohen Altlasten. Diese können bei Fusionen ein Hindernis sein. Die neue Lastenverteilung löst dieses Problem, indem sie durch den Strukturwandel bedingte Altlasten solidarisch verteile.

Nach derzeitigem Stand der Dinge soll das Reformgesetz noch im Dezember im Kabinett beschlossen werden. Es könnte dann in 2008 von Bundestag und Bundesrat beraten werden und zum Jahresende in Kraft treten.


Basel II: Arbeitsschutz senkt die Kreditkosten

Der Arbeitsschutz kann bei der Vergabe von Firmenkrediten Einfluss auf die Kreditwürdigkeit und die Kreditkosten von Unternehmen haben, wenn der Teil eines funktionierenden Risikomanagementsystems ist – Stichwort »Basel II«. Dieser Zusammenhang wird in einem aktuellen Online-Fachbeitrag aus der Fachzeitschrift »Praktische Arbeitsmedizin« erläutert.


Keine Tonerpartikel im Feinstaub aus Druckern und Kopierern

Ultrafeinstäube aus Laserdruckern und Fotokopierern enthalten offenbar keine Tonerpartikel. So lautet das Ergebnis einer Studie des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). Bei Inbetriebnahme der Geräte nimmt die Belastung der Büros mit Fein- und Ultrafeinstaub allerdings deutlich zu. Wer mit diesen Geräten arbeitet, sollte seine individuelle Feinstaubbelastung reduzieren, rät das BfR.


Neuer Anlauf zu einem Präventionsgesetz

Das Präventionsgesetz soll wieder auf den Weg gebracht werden. Uwe Lenhardt und Klaus Priester berichten in der aktuellen Ausgabe der Fachzeitschrift »Gute Arbeit«" auf der Grundlage eines Eckpunktepapiers aus dem Bundesgesundheitsministerium. Der Fachartikel und das Papier können auf den Internetseiten von »Gute Arbeit« (http://www.gutearbeit-online.de) heruntergeladen werden.


EU will uneingeschränktes Rauchverbot in geschlossenen Arbeitsstätten

Die EU will das Rauchen am Arbeitsplatz generell verbieten. Innerhalb von zwei Jahren sollen die Mitgliedstaaten ein uneingeschränktes Rauchverbot in sämtlichen geschlossenen Arbeitsstätten (einschließlich Gastronomie) und in sämtlichen geschlossenen öffentlichen Einrichtungen und Verkehrsmitteln einführen. Das EU-Parlament stimmte am 24. Oktober 2007 für eine entsprechende Initiative der EU-Kommission.


Betreuung öffentlicher Betriebe in Niedersachsen aus einer Hand

Das Sozialministerium als oberste Arbeitsschutzbehörde und die vier Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in Niedersachsen haben sich landesweit auf ein einheitliches und noch effektiveres Verfahren in der Überwachung des Arbeitsschutzes verständigt. Am 20.11.2007 haben Land und die Gemeinde-Unfallversicherungsverbände (GUV) Braunschweig, Hannover und Oldenburg sowie die Landesunfallkasse (LUK) und die Feuerwehrunfallkasse (FUK) Niedersachsen eine dementsprechende Vereinbarung unterzeichnet. 

Hauptziel ist es, Parallelverwaltung und Doppelbesichtigungen in Betrieben öffentlicher Trägerschaft zu vermeiden. »Die Betreuung aus einer Hand soll die öffentlichen Betriebe bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes und vorbeugender Maßnahmen gezielt und effektiv unterstützen«, erläuterte Sozialstaatssekretärin Dr. Christine Hawighorst. »Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz sind ein hohes Gut. Wenn staatliche Gewerbeaufsicht und öffentliche Unfallversicherer die vorhandenen Kapazitäten im Bereich Arbeitsschutz effizienter ausschöpfen, können die Beschäftigten von einer solchen Qualitätsverbesserung nur profitieren«, so Hawighorst. Mit der Vereinbarung wird erreicht, dass die Überwachung im Arbeitsschutz möglichst nur aus einer Hand erfolgt. So werden bestimmte Betriebsgruppen vorrangig durch einen der Unfallversicherungsträger besichtigt. Im Gegenzug überprüfen die zehn staatlichen Gewerbeaufsichtsämter Polizei, Flughäfen, Krankenhäuser, Altenheime und Sozialstationen sowie die stationäre Abfallwirtschaft (Deponien). Für Theater, Hochschulen und Hafenbetriebe erfolgt die Überprüfung in enger Absprache. Die Unfallversicherungsträger betreuen vorrangig alle übrigen Betriebe und die Kindergärten. 

Die jetzt landesweite Vereinheitlichung in der Arbeitsschutzüberwachung ist durch den Beitritt des GUV Oldenburg und der FUK Niedersachsen erreicht worden. Bereits Ende 2005 wurde eine erste Vereinbarung mit den beiden GUV-Partnern aus Braunschweig und Hannover und der LUK für deren Zuständigkeitsbereich geschlossen. »Der Gemeinde-Unfallversicherungsverband Oldenburg und die Feuerwehrunfallkasse sind sich mit dem Land darin einig, dass diese Vereinbarung ein wirksamer Beitrag zum Abbau von Doppelzuständigkeiten ist«, erklärten FUK-Direktor Thomas Wittschurky und der Geschäftsführer der GUV Oldenburg, Michael May. 

Eine positive Bilanz zur Kooperation seit Ende 2005 zog der Vorstandsvorsitzende des GUV Braunschweig, Carsten Lehmann: »Die Vereinbarung nach dem Arbeitsschutzgesetz hat sich bewährt. Sie entlastet einerseits die Gewerbeaufsichtsämter und die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand bei ihren wichtigen Überwachungsfunktionen. Andererseits trägt sie zum Abbau von Bürokratie bei und entlastet damit auch die Betriebe.«  


Weitere ASR (ArbeitsStättenRegeln) in Arbeit

Der Ausschuss für Arbeitsstätten hat am 12.06.2007 die Arbeitsstättenregel ASR A2.3 »Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan« beschlossen.

Die ASR A2.3 wird dem BMAS zur Bekanntmachung im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl.) empfohlen. Diese ASR A2.3 konkretisiert die Anforderungen gemäß § 4 Abs. 4 sowie Punkt 2.3 des Anhangs der ArbStättV an das Einrichten und Betreiben von Fluchtwegen und Notausgängen sowie an den Flucht- und Rettungsplan, um im Gefahrfall das sichere Verlassen der Arbeitsstätte zu gewährleisten.

Die ASR A1.7 Türen und Tore wurde als Entwurf vorgelegt und den Ausschussmitgliedern zur Stellungnahme übergeben.

Weiter geplant ist eine ASR A2.1 Absturz. Die Projektbeschreibung liegt vor. Es erfolgt ein Abstimmungsgespräch mit dem ABS, UA II.


Europäische Arbeitsschutzrichtlinien ERFOLGREICH
EU-Richtlinie zur Bildschirmarbeit verbessert Arbeitsklima und führt zu erhöhter Produktivität

Durch Evaluation der europäischen Bildschirmarbeitsrichtlinie wurde festgestellt, dass Europäische Arbeitsschutzrichtlinien zu besseren Arbeitsbedingungen und einer höheren Produktivität in den Betrieben führen. An den Forschungsvorhaben beteiligen sich bislang die Niederlande, Dänemark, Großbritannien, Tschechien, Finnland und Deutschland.

Im Rahmen dieser Evaluation wurden Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Anwendung der gesetzlichen Vorschriften zur Bildschirmarbeit in den Unternehmen, zu Auswirkungen, aber auch zu Umsetzungshemmnissen und Verbesserungsmöglichkeiten befragt. Die bereits vorliegenden Ergebnisse aus Dänemark, den Niederlanden und Deutschland zeigen, dass die Regelungen der Richtlinie zu ergonomischer Büroausstattung, Arbeitsorganisation und Information der Arbeitnehmer in den Unternehmen umgesetzt werden und wirken.

Drei von vier Betrieben haben durch die Umsetzung der bei Begehungen festgestellten Verbesserungsmöglichkeiten die Arbeitszufriedenheit ihrer Mitarbeiter deutlich steigern können. In zehn Prozent dieser Betriebe ist anschließend auch die Zahl der krankheitsbedingten Arbeitsausfälle spürbar zurückgegangen, so ein Ergebnis des Forschungsvorhabens. Diese Potenziale werden jedoch in kleineren und mittleren Betrieben ungenügend ausgeschöpft. Hier muss noch deutlich mehr getan werden als bisher.

Quelle: BMAS


Erste neue Technische Regel für Arbeitsstätten veröffentlicht

Als erste neue Technische Regel für Arbeitsstätten wurde vom Ausschuss für Arbeitsstätten beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales die ASR A1.3 »Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung« veröffentlicht.

Sie wurde in Anwendung des Kooperationsmodells gemeinsam mit den BGen erarbeitet und übernimmt die grundlegenden Inhalte der bekannten BGV A 8 »Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz«.


Neue BG-Regeln und BG-Informationen

Folgende BG-Regeln / BG-Informationen sind neu erschienen:

  • BGR 223 – Sicheres Arbeiten in der Kunststoffindustrie

  • BGI 7002 – Beurteilung Hitzearbeit / Handlungshilfe für KMU

  • BGI 5121 – Arbeitsplatzlüftung

  • BGI 586 – Empfehlungen zur Hepatitis-A-Prophylaxe bei Tätigkeiten mit Kontakt zu Abwasser

  • BGI 5100 – Sicherheit bei der Hydraulik-Instandhaltung


Unfallversicherungsträger: Weitere Fusionen beschlossen

Die Berufsgenossenschaften der Feinmechanik und Elektrotechnik (BGFE) und der Textil- und Bekleidungsindustrie (TBBG) schließen sich am 1. Januar 2008 zur Berufsgenossenschaft Elektro Textil Feinmechanik zusammen. Dies haben die Vertreterversammlungen am 20. Juni 2007 beschlossen. 

Ebenfalls zum 1. Januar 2008 werden die vier Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand in Nordrhein-Westfalen zu einer Unfallkasse Nordrhein-Westfalen (NRW) fusionieren.


GHS (Globally Harmonised System of Classification and Labelling) rückt näher!

Immer näher rückt die Einführung des Globally Harmonised System of Classification and Labelling (GHS) zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien. Mit dem von der UNO entwickelten GHS-System wird ein neues Einstufungs- und Kennzeichnungssystem in die EU eingeführt. Eine entsprechende EU-Verordnung (EU-GHS-Verordnung) wird zurzeit in Brüssel erstellt. Hersteller und Importeure müssen demnach künftig alle Stoffe nach GHS einstufen und kennzeichnen.


BGE und GroLa-BG ab 2008 unter einem Dach

Großhandels- und Lagerei-BG (GroLaBG) und BG für den Einzelhandel (BGE) werden ab 2008 als neue Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) an den Start gehen.


Bundesrat stimmt LärmVibrationsArbSchV zu

Am Freitag, 16.02.2007, hat der Bundesrat der LärmVibrationsArbSchV mit einigen Änderungen zugestimmt. Die Verordnung wird voraussichtlich im März 2007 mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Eine konsolidierte Fassung des Verordnungstextes, in der die Änderungen berücksichtigt sind, wird wahrscheinlich bald verfügbar sein. Bemerkenswert ist u.a., dass der Bundesrat im Teil »Lärm« dem Vorschlag der Bundesregierung gefolgt ist (d.h. es wird keinen Expositionsgrenzwert 87 dB(A) geben) und ebenfalls im Teil »Vibrationen« den Verordnungsentwurf bezüglich der vorgesehenen Regelungen zum Expositionsgrenzwert bestätigt hat.


Landesamt für Gesundheit und Arbeitssicherheit (LGASH) in Kiel wird aufgelöst

Die Landesregierung hat im Zuge der Umsetzung des Gesamtprojekts »Verwaltungsstrukturreform« beschlossen, sämtliche Aufgaben des Arbeitsschutzes vom Landesamt für Gesundheit und Arbeitssicherheit (LGASH) in Kiel zum 1. Januar 2008 auf die Unfallkasse Schleswig-Holstein zu übertragen.

Mit dieser Entscheidung zum Bereich Arbeitssicherheit macht die Landesregierung den Weg zur vollständigen Auflösung des Landesamtes zum Jahresende frei.

Die Unfallkasse ist der Unfallversicherungsträger für Land und Kommunen sowie den gesamten öffentlichen Bereich in Schleswig-Holstein. Als »Berufsgenossenschaft des öffentlichen Dienstes« nimmt die Unfallkasse vor allem im Bereich Prävention vergleichbare beziehungsweise identische Aufgaben wie das Landesamt wahr. Rund 20.000 öffentliche Betriebe und Einrichtungen in Schleswig-Holstein werden damit in Zukunft im Bereich Arbeitssicherheit aus einer Hand betreut. Auch alle gewerblichen Unternehmen werden ab 2008 von der Unfallkasse beraten und betreut, die für die übertragenen Aufgaben per Gesetz zur unteren Landesbehörde wird (formal vergleichbar mit Übertragungen von staatlichen Aufgaben auf die kommunale Ebene).

Ausschnitte aus Pressetext:
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren
Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel


Neue BGR 191 »Benutzung von Fuß- und Knieschutz«

Im Januar 2007 wurde die BGR 191 »Benutzung von Fuß- und Knieschutz« in der BGVR-Datenbank veröffentlicht. In dieser BG-Regel sind die Achte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz, das Arbeitsschutzgesetz und die PSA-Benutzungsverordnung berücksichtigt. Die BGR 191 informiert über Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und Maßnahmen zur Verhütung von Gefahren für Leben und Gesundheit bei der Arbeit. Im Anhang findet man folgende Infos: 

  • Gefährdungsermittlung und Maßnahmen
  • Auswahl, Beschaffung und Bereitstellung von Fußschutz 
  • Auswahl, Beschaffung und Bereitstellung von Knieschutz 
  • Allgemeine Informationen zum Schuhaufbau 
  • Prüfgrundsätze für Schutzgamaschen bei Arbeiten mit handgeführten Spritzeinrichtungen.


Schutz vor Vogelgrippe: Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe aktualisiert Empfehlungen

Der ABAS (Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe) hat den Beschluss 608 »Empfehlung spezieller Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor Infektionen durch hochpathogene aviäre Influenzaviren (Klassische Geflügelpest, Vogelgrippe)« aktualisiert (Fassung vom Februar 2007).


Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung lässt auf sich warten

Die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung lässt noch etwas auf sich warten, weil sie noch nicht den Bundesrat passiert hat. Die erste Sitzung des Bundesrates in diesem Jahr findet am 16.02.2007 statt. Das ist also der frühestmögliche Termin, an dem die Verordnung im Bundesart behandelt werden wird. Der Fachausschuss Maschinenbau, Fertigungssysteme, Stahlbau (MFS) hat eine ausführliche Übersicht über den aktuellen Stand der Umsetzung der vier EG-Richtlinien »Physikalische Einwirkungen am Arbeitsplatz« online (pdf-Format) zur Verfügung gestellt.


REACH im EU-Amtsblatt veröffentlicht

Die REACH-Verordnung wurde am 30. Dezember 2006 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt am 1. Juni 2007 in Kraft. Zuvor hatte der EU-Umweltministerrat die Chemikalienverordnung REACH beschlossen. Die  REACH-Verordnung umfasst 851 Seiten.


Neue BGI „Mineralischer Staub”

Aktuelle Hilfestellung zur Gefährdungsbeurteilung, zur Festlegung von Schutzmaßnahmen und zur Beschreibung des Standes der Technik der Staubminimierung wird nun vom Fachausschuss „Steine und Erden” der BGZ in der BG- Information „Mineralischer Staub” (BGI 5047) gegeben. Darin wird auch auf Tätigkeiten mit Quarzstaub-Exposition eingegangen. Die BGI 5047 löst die bisherige BGR 217 ab.


Vorschriften zur arbeitsmedizinischen Vorsorge werden in staatliche Rechtsverordnung gefasst

Die Länder und das BMAS stellen sich übereinstimmend hinter den Bundesratsbeschluss 413/04 und forcieren eine Konzentrierung der Vorschriften zur arbeitsmedizinischen Vorsorge in einer staatlichen Rechtsverordnung.

Eine mit dem Nachtrag bezweckte Überführung notwendiger Inhalte der BGV A4 in die BGV A1 wird für nicht mehr zielführend gehalten. Nach Angaben des BMAS sind die fachlichen Vorarbeiten für die angestrebte einheitliche Rechtsverordnung bereits weit fortgeschritten.
Daher soll über eine Ergänzung der BGV A1 erst entschieden werden, wenn die staatliche Verordnung vorliegt und erkennbar ist, ob es einer Ergänzung oder branchenbezogener Konkretisierung durch das Satzungsrecht der UVTräger bedarf. Somit bleibt die BGV A4 vorerst weiterhin in Kraft. Deren Regelungen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge kommen weiterhin – sofern sie nicht der Gefahrstoffverordnung widersprechen – zur Anwendung. Insbesondere sind dies Regelungen hinsichtlich der Notwendigkeit arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen bei gefährdenden Tätigkeiten entsprechend der Anlage 1 zur BGV A4.


Neufassung der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn

Im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 55 vom 6. Dezember 2006 wurde die Neufassung der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn bekannt gegeben. Die neue Fassung gilt ab 1. Januar 2007.


Chemikalien-Ozonschichtverordnung löst CKW-Halon-Verbots-Verordnung ab

Am 1. 12.2006 trat die Chemikalien-Ozonschichtverordnung (ChemOzonSchichtV) in Kraft. Damit wird das bestehende deutsche Recht zum Schutz der Ozonschicht neu geordnet. Die ChemOzonSchichtV ergänzt die entsprechende EG-Verordnung und löst die bisherige deutsche FCKW-Halon-Verbots-Verordnung aus dem Jahr 1991 ab. Das bereits heute in Deutschland bestehende Schutzniveau wird ausgebaut. Neu gefasst werden die Vorgaben für Rückgewinnung und Rücknahme von ozonschichtschädigenden Stoffen, für die zulässigen Emissionen aus Einrichtungen und Produkten, die diese Stoffe enthalten (beispielsweise Kälte- und Klimaanlagen, Brandschutzanlagen) sowie für die Ausbildung des mit diesen Aufgaben befassten Personals. Zugleich beseitigt die neue Verordnung bestehende Überschneidungen mit dem unmittelbar geltenden EU-Recht.


Zusammenschluss: BG für Handel und Logistik ab 2008

Mit Wirkung zum 1. Januar 2008 werden die Großhandels- und Lagerei-Berufsgenossenschaft (GroLa BG) und die Berufsgenossenschaft für den Einzelhandel (BGE) zu einer neuer Berufsgenossenschaft für Handel und Logistik fusionieren. Das haben die Vorstände beider Berufsgenossenschaften beschlossen.


»Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung« entsteht

Die gewerblichen Berufsgenossenschaften und die Unfallkassen haben beschlossen, zum 1. Juni 2007 einen gemeinsamen Spitzenverband für die gesetzliche Unfallversicherung zu schaffen. Der neue Verband soll aus der Fusion des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG) und des Bundesverbandes der Unfallkassen (BUK) hervorgehen und den Namen »Deutsche gesetzliche Unfallversicherung« tragen. Der Zusammenschluss der Verbände ist Teil eines Konzepts, mit dem die Selbstverwaltung, bestehend aus Arbeitgebern und Versicherten, die Strukturen der Unfallversicherung an veränderte Rahmenbedingungen anpassen wollen. Dazu zählen auch weitere Fusionen unter Berufsgenossenschaften und Unfallkassen sowie neue Mechanismen, um in der gewerblichen Unfallversicherung die Lasten zwischen den Branchen zu verteilen (siehe auch: www.dguv.de).


Entwurf einer Verordnung zum Schutz gegen Lärm und Vibrationen beschlossen

Das Bundeskabinett hat den Entwurf einer Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen beschlossen. Das teilt das das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in einer Pressemeldung mit. Mit der neuen Verordnung setzt die Bundesregierung die EU Arbeitsschutz-Richtlinien zu Vibrationen und Lärm sowie das ILO-Übereinkommen Nr. 148 zu Lärm in nationales Recht um. Der beschlossene Entwurf bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats.


BGI 820 – Laserdrucker sicher betreiben

Laserdrucker sind in den unterschiedlichsten Ausführungen in fast jedem modernen Büro anzutreffen – immer häufiger auch als Farblaserdrucker. Mit der BGI 820 „Laserdrucker – sicher betreiben" gibt die VBG Hilfestellung und liefert Kriterien, sich in der Vielfalt der angebotenen Geräte und den vielen Testberichten in unterschiedlichsten Medien besser zurecht zu finden. Behandelt werden in der BGI 820 (Stand März 2006) unter anderem folgende Themen: 

  • Funktionsprinzip des Laserdruckers
  • Tonerpulver (Anforderungen und Inhaltsstoffe)
  • Emissionen der Laserdrucker (Tonerpulver-Prüfungen, Vor-Ort-Messungen, Feinstaub)
  • Hinweise zu Aufstellung und Betrieb, Recycling von Tonerkartuschen sowie Beschaffung.


EG-Richtlinie „Optische Strahlung" in Kraft

Am 28.04.2006 trat die EG-Richtlinie „Optische Strahlung" 2006/25/EG in Kraft (veröffentlicht im EU-Amtsblatt L 114 vom 27.04.2006). Bis zum 27. April 2010 muss sie in nationales Recht umgesetzt werden. Von dem ursprünglichen Vorhaben, neben künstlichen Strahlungsquellen (z.B. Laser, Infrarotstrahlung) auch natürliche Strahlungsquellen ( z.B. Sonnenstrahlung) in den Anwendungsbereich der EG-Richtlinie „Optische Strahlung" einzubeziehen, war die EU wieder abgekommen. Es hatte große Proteste gegen gesetzliche Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer vor Sonnenstrahlung gegeben. Jetzt soll es den Mitgliedstaaten der EU überlassen bleiben, ob sie gesetzliche Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer vor Sonnenstrahlung einführen oder nicht.


Geringere Dieselmotoremissionen durch steckbare Dieselpartikelfilter

Die Wirksamkeit von steckbaren mobilen Dieselpartikelfiltern zur Minimierung der Exposition von Beschäftigten gegenüber Dieselmotoremissionen belegt eine neue Publikation des BGIA; sie steht zum Download zur Verfügung oder kann über bgia-info@hvbg.de kostenlos bestellt werden. Damit sind mobile Dieselpartikelfilter eine Schutzmaßnahme nach dem Stand der Technik, wie von der Gefahrstoffverordnung und den Technischen Regeln für Gefahrstoffe „Dieselmotoremissionen" (TRGS 554) gefordert.


Neue TRGS »Gefährdung durch Hautkontakt – Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen« angekündigt

Der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) hat am 15. 03. 2006 die neue TRGS »Gefährdung durch Hautkontakt – Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen« beschlossen. Sie wird voraussichtlich im Mai im Bundesarbeitsblatt und dann auch auf den Internetseiten des AGS bekannt gemacht werden.

Die neue TRGS 401 »Gefährdung durch Hautkontakt« ist eine so genannte »Rahmen-TRGS«. Sie soll als Leitschnur für weitere (branchenspezifische) Handlungsanleitungen dienen.
Die neue TRGS 401 ersetzt die bisherigen TRGS 150 »Unmittelbarer Hautkontakt mit Gefahrstoffen...« und TRGS 531 »Feuchtarbeit«, die bei
de aufgehoben wurden.


EG Lärmrichtlinie wirkt im Bereich der öffentlichen Verwaltung seit 15.02.06 unmittelbar.

Die EG-Lärmrichtlinie hat – wie bereits auch die EG-Vibrationsrichtlinie – im Bereich der öffentlichen Verwaltung mit dem Auslaufen der Umsetzungsfrist am 15. 02. 2006 unmittelbare Wirkung erlangt. Das heißt, die Richtlinie gilt mit ihrem Wortlaut für alle Träger der öffentlichen Verwaltung, demnach auch für kommunale Verwaltungen. Insbesondere auch für z.B. Stadtwerke, Grünflächenämter, kommunale Abfallentsorgungsbetriebe, staatliche Forstämter sowie andere Bereiche der öffentlichen Verwaltung mit Arbeitsplätzen, an denen Lärm die Gesundheit der Beschäftigten gefährden kann.

Die Erreichung des vorgesehenen Ziels der Richtlinie ist Verpflichtung aller Mitgliedstaaten. Nach Art. 10 EGV ist es die Pflicht der Mitgliedsstaaten, alle zur Erfüllung dieser Verpflichtung geeigneten Maßnahmen allgemeiner oder besonderer Art zu treffen. Nach der allgemeinen Rechtsprechung des EuGH obliegt diese Pflicht allen Trägern der öffentlichen Gewalt. Zu den Trägern der öffentlichen Gewalt zählen nicht nur Gerichte, sondern auch andere staatliche Einrichtungen (extensive Auslegung des Begriffs Staat), wie z. B.

  • staatliche Steuer- und Finanzbehörden,
  • staatliche Krankenhäuser und sonstige staatliche Gesundheitsbehörden,
  • Polizeibehörden und ähnliche Handlungsträger,
  • alle Träger der öffentlichen Verwaltung einschließlich der Gemeinden und sonstigen Gebietskörperschaften,
  • Energieversorgungsunternehmen und
  • ähnliche Einrichtungen, die unabhängig von ihrer Rechtsform kraft staatlichen Hoheitsaktes oder unter staatlicher Aufsicht eine Dienstleistung im öffentlichen Interesse erbringen und dazu mit besonderen Rechten ausgestattet sind.

Neufassung der TRGS 612

Nicht sachgemäßes Arbeiten mit dichlormethanhaltigen Abbeizern führt zu Gesundheitsschäden bis hin zu Todesfällen. Der AGS hat deshalb die TRGS 612 »Ersatzstoffe, Ersatzverfahren und Verwendungsbeschränkungen für dichlormethanhaltige Abbeizmittel« neu gefasst und gibt dort Hinweise zum Ersatz von DCM-Abbeizern und zum sicheren Umgang mit diesen Produkten.

Die TRGS wurde überarbeitet und im Bundesarbeitsblatt – Heft 2/2006 veröffentlicht.


Neues zur Umsetzung der EG-Lärmschutz-Richtlinie

Die EG-Lärmschutz-Richtlinie (2003/10/EG) wird in Deutschland voraussichtlich erst Anfang des Jahres 2007 in nationales Recht umgesetzt werden. Das meldet der Fachausschuss Maschinenbau, Fertigungssysteme, Stahlbau bei der Berufsgenossenschaft Metall Süd. Dort heißt es:

Die Umsetzung der vier EG-Richtlinien

• Vibrationen (2002/44/EG)
• Lärm (2003/10/EG)
• Elektromagnetische Felder (2004/40/EG)
• Künstliche Optische Strahlung

in Deutschland wurde in 2005 im BMAS (vormals BMWA) im Rahmen einer »Physikalienverordnung« (PhysV) vorbereitet. Inzwischen wurde bekannt, dass die EG Richtlinien »Lärm« und »Vibrationen« über eine separate Verordnung umgesetzt werden sollen. Ein Referentenentwurf wird in 2006 erwartet. Die Verabschiedung einer voraussichtlich
separaten Verordnung »Lärm und Vibrationen« nach § 18 ArbSchG wird für ca. Anfang 2007 erwartet.


ABAS (Ausschuss für Biologische Arbeitstoffe) Beschluss 608 Maßnahmen gegen Vogelgrippe – Geflügelpest

Der Beschluss 608 wurde in Bezug auf die aktuelle Situation (Vordringen des Influenza-A-Virus vom Subtyp H5N1 nach Deutschland) überarbeitet und beschreibt Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch hochpathogene aviäre Influenzaviren (Klassische Geflügelpest, Vogelgrippe).

Seit Ende 2003 treten in mehreren Ländern Asiens Erkrankungen des Geflügels durch ein Influenza-A-Virus auf. Es handelt sich um eine akute und äußerst ansteckende Viruserkrankung der Vögel. Das Virus wird von erkrankten Vögeln vor allem mit dem Kot, jedoch auch über Speichel und Tränenflüssigkeit ausgeschieden. Zunächst traten vermehrt in Südostasien und nachfolgend in Osteuropa erhöht Todesfälle von Wild- und Hausgeflügel auf. Die aktuellen Erkrankungen des Geflügels werden durch das Influenza-A-Virus vom Subtyp H5N1 verursacht, das inzwischen auch in Deutschland nachgewiesen wurde.

Menschen werden in aller Regel nur sehr selten von Vogel-Influenzaviren infiziert. Ein intensiver Kontakt mit den infizierten Tieren, deren Ausscheidungen oder kontaminierten Produkten bzw. Materialien erscheint für eine Übertragung erforderlich zu sein. Infektionen konnten insbesondere bei mangelnder Hygiene beobachtet werden. Eine Übertragung über die Luft ist bei starker Staubentwicklung ebenfalls möglich. Übertragungen von Mensch zu Mensch wurden bisher noch nicht beschrieben.

Das Risiko, sich mit Vogel-Influenzaviren durch erkranktes Geflügel zu infizieren, ist für Menschen sehr gering, sollte aufgrund bisheriger Beobachtungen aber ernst genommen werden.

Eine Gefährdung von Beschäftigten ergibt sich mit dem Auftreten von Fällen der Vogelgrippe in Deutschland nach bisherigen Erkenntnissen bei einem direkten Kontakt mit infizierten Tieren und kontaminierten Produkten bzw. Materialien.

Tätigkeiten mit einer derartigen Gefährdung sind insbesondere möglich

  • in der Geflügelhaltung,

  • in der Veterinärmedizin,

  • bei der Tötung von Geflügel,

  • bei der Tierkörperbeseitigung,

  • bei Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten in kontaminierten Bereichen.

Gefährdete Personen müssen Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille sowie dicht anliegenden Mund-Nasen-Schutz, der die Anforderungen einer FFP1-Maske erfüllt, tragen. Soweit eine Aerosolbildung nicht sicher verhindert werden kann, ist weitergehender Atemschutz erforderlich.

Eine umfassende Darstell
ung enthält der aktualisierte Beschluss 608 »Empfehlung spezieller Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor Infektionen durch hochpathogene aviäre Influenzaviren (Klassische Geflügelpest, Vogelgrippe)« des Ausschusses für Biologische Arbeitstoffe vom Februar 2006.


EU-Chemikalienpolitik REACH verabschiedet


Europäische Chemikalienpolitik: EU-Parlament kommt der Wirtschaft entgegen

Es ist geschafft:
Das Europäische Parlament hat am 17. November 2005 in erster Lesung die neue EU-Chemikalienpolitik verabschiedet. Das unter dem Kürzel REACH bekannt gewordene Gesetzgebungspaket ist eines der umfangreichsten, das je von der EU auf den Weg gebracht wurde. Das Europäische Parlament hat über mehr als 1.000 Änderungsanträge aus den Reihen der Europa-Abgeordneten abgestimmt. REACH soll den Umgang mit Chemikalien in der EU für Mensch und Natur sicherer machen.


Fusionen bei den BG'en schreiten voran

Die Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik (BGFE), die Textil- und Bekleidungs-Berufsgenossenschaft (TBBG) und die Holz-Berufsgenossenschaft (HBG) arbeiten ab Januar 2006 in einer Verwaltungsgemeinschaft zusammen und bereiten ihre Fusion vor.
Auch die Großhandels- und Lagerei-Berufsgenossenschaft (GroLaBG) und die Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen (BGF) haben einem Fusionsvertrag zugestimmt. Bis dahin soll eine Verwaltungsgemeinschaft die Integration vorbereiten.