Arbeitsmedizin

Arbeitsmedizin

Unsere Betriebsärzt:innen im Einsatz für Ihr Unternehmen

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MEDITÜV bietet Ihnen das gesamte Leistungsspektrum der Arbeitsmedizin

Von der arbeitsmedizinischen Betreuung mit individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnittenen Konzepten über die Unterstützung bei der Erstellung und Anpassung Ihrer Gefährdungsbeurteilungen bis hin zur Durchführung von arbeitsmedizinischen Vorsorgen und Eignungsuntersuchungen.

Dabei verfolgen wir immer den Ansatz, die passgenaue Leistung für den individuellen Bedarf Ihres Unternehmens zu ermitteln und zu erbringen. Unser Anspruch ist die Gesundheiterhaltung Ihrer Mitarbeitenden am Arbeitsplatz sowie die korrekte Umsetzung aller rechtlichen Vorgaben für Ihr Unternehmen.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und profitieren Sie von unserer Expertise.

 

Unsere Leistungen auf einen Blick:

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Antworten auf wichtige Fragen

Warum ist Arbeitsmedizin wichtig?

Die Arbeitsmedizin will Arbeitsunfälle, arbeitsbedingte Erkrankungen und Berufskrankheiten verhindern und optimale Arbeitsbedingungen schaffen. Gesetzliche Grundlage hierfür ist das Arbeitsschutzgesetz, das jeden Arbeitgeber unter anderem dazu verpflichtet, die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen für die Mitarbeitenden zu ermitteln und entsprechende Schutz- und Vorsorgemaßnahmen zu ergreifen.

Welche Unternehmen benötigen eine Betriebsärztin / einen Betriebsarzt?

Jedes Unternehmen, das mehr als 1 Mitarbeitenden beschäftigt hat die Pflicht eine Betriebsärztin oder einen Betriebsarzt zu bestellen. 

Wesentliche Grundlage von Art und Umfang der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung sind die im Betrieb vorliegenden Gefährdungen für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten.

Die DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" regelt die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung der Unternehmen. Dabei hängt die Art der möglichen Betreuung von der Anzahl der Beschäftigten ab, wobei Unternehmen bis zu 50 Beschäftigten die Regelbetreuung oder die alternative bedarfsorientierte Betreuung wählen können. Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten fallen vollständig unter die Regelbetreuung. Für Kleinstunternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten sieht die Regelbetreuung keine festen Einsatzzeiten vor.

Was ist der Unterschied zwischen Einstellungs- und Eignungsuntersuchungen?

Einstellungsuntersuchungen für Bewerber: innen, insbesondere für Arbeiten in gefährdeten Bereichen, erfolgen im Rahmen der Einstellung in das Unternehmen. Dabei wird überprüft, ob die physischen und psychischen Fähigkeiten zur Ausübung der Tätigkeit ausreichend sind. Die Erforderlichkeit und der Umfang von Einstellungsuntersuchungen wird mittels einer tätigkeitsspezifischen Gefährdungsbeurteilung bestimmt.

Bei Eignungsuntersuchungen steht ebenfalls die arbeitsmedizinische Tauglichkeit des zu Untersuchenden im Vordergrund. Ziel ist es weiterhin, durch die Feststellung der Eignung das Risiko einer Drittgefährdung zu senken.

Aufgrund des Eingriffs in die Persönlichkeitsrechte des zu Untersuchenden sind diese nur in bestimmten Fällen zulässig. Eignungsuntersuchungen bedürfen einer Rechtsgrundlage, wie z. B. der Fahrerlaubnisverordnung, der Druckluftverordnung oder dem Strahlenschutzgesetz. Eine Zustimmung des Mitarbeitenden zur Teilnahme an diesen Untersuchungen ist erforderlich und für eine Weiterbeschäftigung als verpflichtend anzusehen.

Was ist die Aufgabe einer Betriebsärztin / eines Betriebsarztes?

Für viele Beschäftigte ist der/die Betriebsarzt:in ein/e klassischer Arzt, der Untersuchungen – in diesem Fall arbeitsmedizinische Vorsorgen, Einstellungs- und Eignungsuntersuchungen oder Impfungen -  durchführt. Doch dies ist nur ein Teil seiner/ihrer Aufgaben. Weitere Aufgaben sind in zahlreichen Rechtsvorschriften (wie dem ASiG oder der DGUV V2) beschrieben, bei deren Einhaltung sie/er den Unternehmer unterstützt. So führt sie/er neben den Vorsorgen auch Arbeitsplatzbegehungen durch, arbeitet bei Gefährdungsbeurteilungen mit, berät aus neutraler Position heraus im Arbeitsschutzausschuss oder hilft bei der Eingliederung langzeiterkrankter Mitarbeitender.

Pflichtvorsorge – Angebotsvorsorge – Wunschvorsorge. Wo liegen die Unterschiede?

Die Pflichtvorsorge ist eine arbeitsmedizinische Vorsorge, die der Arbeitgeber bei bestimmten besonders gefährdenden Tätigkeiten zu veranlassen hat und ist Tätigkeitsvoraussetzung, d.h. die entsprechende Tätigkeit darf nur ausgeführt werden, wenn die Vorsorge durchgeführt wurde. Eine Angebotsvorsorge muss vom Arbeitgeber bei bestimmten gefährdenden Tätigkeiten angeboten werden. Die Betroffenen können frei entscheiden, ob sie an der Angebotsvorsorge teilnehmen möchten. Eine Angebotsvorsorge ist somit keine Tätigkeitsvoraussetzung. Die zutreffenden Tätigkeiten für diese Vorsorgen sind im Anhang der ArbMedVV aufgeführt.

Die Wunschvorsorge ist eine Vorsorge, die der Arbeitgeber den Beschäftigten zu ermöglichen hat. Der Anspruch muss aber von den Beschäftigten selbst geltend gemacht werden. Der Anspruch besteht nur dann nicht, wenn aufgrund der Gefährdungsbeurteilung und der getroffenen Schutzmaßnahmen nicht mit einem Gesundheitsschaden zu rechnen ist.

„Die Gesundheit ist zwar nicht alles, aber ohne Gesundheit ist alles nichts. “

Arthur Schopenhauer

Arbeitsmedizinische / betriebsärztliche Betreuung

Die Bestellung einer/eines Betriebsärztin/Betriebsarztes ist in Deutschland bereits für kleinste Betriebe vorgeschrieben und nimmt eine zentrale Rolle im Bereich der Arbeitsmedizinischen Betreuung ein. Unsere Fachkräfte bieten das gesamte Spektrum arbeitsmedizinischer Expertise, von der Betriebsbegehung mit Mitwirkung an der Gefährdungsbeurteilung über die erforderlichen arbeitsmedizinischen Untersuchungen und weiteren Beratungen sowie Untersuchungen nach weiteren Rechtsvorschriften.

Weitere Informationen zur Bestellung von Betriebsärzten

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Die arbeitsmedizinischen Vorsorge wie Pflichtvorsorgen, Angebotsvorsorgen von MEDITÜV bieten Ihnen größtmögliche Flexibilität. Auf Wunsch kommen unsere Experten*innen in Ihren Betrieb. Alternativ erfolgen die arbeitsmedizinischen Vorsorgen in einem unserer überregionalen Arbeitsmedizinischen Zentren. Sie haben die freie Wahl!

Weitere Informationen zu den von MEDITÜV angebotenen Vorsorgen und Inhalten finden Sie hier

Einstellungs- und Eignungsuntersuchungen

Arbeitsmedizinische Einstellungsuntersuchung von MEDITÜV Arbeitsmedizinische Einstellungsuntersuchung von MEDITÜV Arbeitsmedizinische Einstellungsuntersuchung von MEDITÜV Arbeitsmedizinische Einstellungsuntersuchung von MEDITÜV

In einigen Berufen sind Eignungs- und Einstellungsuntersuchungen unabdingbar, um die Eignung der Mitarbeiter: innen für bestimmte Tätigkeiten festzustellen. Mit MEDITÜV als Partner haben Sie die Wahl – Sie schicken Ihre Mitarbeitenden in eines unserer Gesundheitszentren oder wir kommen zu Ihnen. Natürlich stehen wir Ihnen auch bei Fragen bzgl. der Notwendigkeit dieser Untersuchungen mit Rat und Tat zur Seite.

Weitere Informationen zu den von MEDITÜV angebotenen Einstellungs- und Eignungsuntersuchungen finden Sie hier

Sie wissen bereits was Sie benötigen?

Impfungen

Impfungen zählen zu den effektivsten Maßnahmen, um Infektionskrankheiten zu vermeiden. Sie gehören zu den wirksamsten Präventionsmethoden, die der Medizin zur Verfügung stehen. Dadurch lässt sich im Unternehmen die weitere Ausbreitung der Krankheit verringern oder gar aufhalten.

Weitere Informationen zu den Impfungen durch MEDITÜV finden Sie hier​​​​​​​

Reisemedizin

Wenn Reisende ihr heimisches Umfeld verlassen, dann treffen sie häufig auf neue, ungewohnte hygienische und klimatische Gegebenheiten. MEDITÜV weiss was Sie erwartet, egal wohin die Reise geht und bietet Ihnen Beratung sowie die dazugehörigen Maßnahmen wie z.B. Impfungen.

Weitere Informationen zum Thema Reisemedizin durch MEDITÜV finden Sie hier

Wie darf ich Ihnen weiterhelfen?

Marco LiguoriLeitung Vertrieb und Marketing
Am TÜV 1
30519 Hannover

Tel.: +49 201 437608 60
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