Betreuung nach DGUV Vorschrift 2: So handeln Sie rechtssicher

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TÜV NORD MEDITÜV
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Stellen Sie die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV-Vorschrift 2 in Ihrem Betrieb auf ein solides Fundament: Nutzen Sie die Unterstützung von MEDITÜV, um sich in der Verordnung und den dazu gehörenden Paragraphen rechtssicher zu bewegen und sorgen Sie für hohe Arbeitssicherheit und effektiven Unfallschutz in Ihrem Betrieb. Mit unserer Expertise und Gefährdungsbeurteilung nach der DGUV-Vorschrift 2 profitieren Sie langfristig von zufriedeneren und produktiveren Mitarbeitern und minimieren Ihr Haftungsrisiko bei Unfällen.

Das „Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ – kurz Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) – verpflichtet Arbeitgeber, sich regelmäßig von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit in Fragen rund um den Arbeitsschutz und die Unfallprävention beraten zu lassen. Was die Experten dabei für Aufgaben zu erledigen haben, regelt seit dem 1. Januar 2011 die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“. Sie gilt für Betriebe mit mehr als zehn Angestellten.

DGUV Vorschrift 2: Mehr Eigenverantwortung für Betriebe

Mit der DGUV Vorschrift 2 hat sich das Konzept der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung grundlegend geändert. Denn die Vorschrift überträgt Betrieben mehr Eigenverantwortung. Unternehmer müssen eine Gefährdungsbeurteilung von Fachkräften durchführen lassen. Anschließend müssen sie innerhalb eines vorgegebenen Rahmens die angemessene betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung in Eigenregie festlegen und dokumentieren. Dafür stehen detaillierte Kat-loge zur Verfügung, mit denen sich auch der notwendige Ressourcen- und Zeitaufwand ableiten lässt.

Mit MEDITÜV als Partner für Arbeitsmedizin, Arbeitspsychologie und Arbeitssicherheit setzen Sie auf Sicherheit und Qualität. Unsere Ärzte, Psychologen und Sicherheitsfachkräfte begleiten und unterstützen die Entwicklung Ihres Unternehmens und geben Ihnen einen objektiven Blick auf Ihre betriebliche Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz. Als Teil der TÜV NORD GROUP nutzen wir ein großes Netzwerk an Spezialisten, die jahrzehntelange Erfahrung haben.

Dienstleistung des MEDITÜV im Überblick

  • Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach DGUV Vorschrift 2
  • Erstellung eines Handlungskonzepts
  • Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuungsmodelle

Unsere Experten unterstützen Sie bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach DGUV Vorschrift 2. Sie erstellen auf Wunsch ein Handlungskonzept, das Maßnahmen für mehrere Jahre bestimmt, Prioritäten festlegt und alle durchgeführten Handlungen rechtskonform dokumentiert. Je nach Betriebsgröße stehen verschiedene betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuungsmodelle zur Auswahl – von der Regelbetreuung mit festen Einsatzzeiten bis hin zur betriebsspezifischen Betreuung auf Abruf.

Ihre Vorteile im Überblick

  • Beratung durch erfahrene Sicherheitsingenieure und Ärzte
  • Betriebsindividuelles Betreuungsmodell nach DGUV Vorschrift 2 
  • Optimierung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
  • Reduzierte Krankenstände und höhere Produktivität in Ihrem Betrieb
  • Rechtssicherheit gegenüber Arbeitsschutzbehörden (reduzierte Haftungsrisiken)

Haben Sie Fragen zur Betreuung nach DGUV Vorschrift 2? Dann rufen Sie uns an unter Tel. 0511 998-61066 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@medituev.de.