DKI - Ausgabe 01 / Februar 2023
 

GUT BERATEN UND BETREUT

 

Liebe MEDITÜV-Kundin, lieber MEDITÜV-Kunde,

auch in diesem Jahr wollen wir Sie wieder, wie gewohnt, mit unserer digitalen Kundeninformation in Sachen Arbeitsschutz auf dem Laufenden halten. In unserer ersten DKI in 2023 starten wir mit einem Digitalisierungsthema – den Remote-Begehungen. Zudem gibt es auch wieder Neuerung bzw. Änderungen bei der SARS-CoV2-Arbeitsschutzverordnung.

Viel Spaß beim Lesen.

Es grüßt Ihr MEDITÜV Redaktionsteam  

 

In dieser Ausgabe

 
 
 
 
Remote Arbeitsplatzbegehung mit MEDITÜV

 

Remote Arbeitsplatzbegehung

Die Digitalisierung unseres Alltags ist in vollem Gange und führt somit zwangsläufig auch zu sich verändernden Arbeitsmodellen und -formen. Vor allem das mobile Arbeiten (allgemein auch bekannt als „Home Office“) ist heute nicht mehr wegzudenken. Trotzdem haben Sie als Unternehmer auch hier die Pflicht, gesetzliche Vorgaben sowie die Erhaltung und wenn möglich auch Verbesserung der Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden im Auge zu behalten und sicherzustellen.

Um dies auch in der modernen Arbeitswelt bewerkstelligen zu können, bieten wir Ihnen ab sofort die Arbeitsplatzbegehung als Remote-Begehung an. Somit erhalten Sie bei minimalstem Zeitaufwand den größtmöglichen und flexiblen Nutzen.

Was ist eine Remote-Arbeitsplatzbegehung?

Bei einer Remote-Arbeitsplatzbegehung begeht Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit den Raum mit Hilfe von digitalen Technologien, ohne physisch vor Ort zu sein. Sie sparen damit Zeit, reduzieren mögliche An-und Abreise Aufwände und reduzieren die mit einem Vor-Ort-Besuch verbundene mögliche Störung des Betriebsablaufes. Wie auch bei der Präsenzbegehung ist das Ziel die fachliche Beratung für einen gesunden Arbeitsplatz.

Was benötigen Sie?

Sie benötigen ein videofähiges Endgerät, wie zum Beispiel ein Handy, ein Tablet oder einen Laptop – sofern die Geräte über eine Kamera verfügen. Zudem ist eine Internetverbindung Voraussetzung.

Wie ist der Ablauf?

Die Remote-Arbeitsplatzbegehung von MEDITÜV macht keine Abstriche bei Qualität und Fachwissen im Vergleich zur konventionellen physischen Vor-Ort-Begehung und folgt einem festgelegten Ablauf inkl. Checkliste und Protokoll.

 

IN 6 SCHRITTEN ZUM ERFOLG

 
 

IHRE VORTEILE ZUSAMMENGEFASST

 
  • Flexible Terminvereinbarung, da absolut ortsunabhängig
  • Keine Kosten für An- und Abreise der Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Minimaler Störaufwand des regulären Betriebs
  • Keine Qualitätseinbußen im Vergleich zur Vor-Ort-Begehung

Wir haben Ihr Interesse geweckt? Dann sprechen Sie direkt Ihre zuständige Fachkraft für Arbeitssicherheit an oder klicken auf den Kontaktbutton und schreiben uns eine E-Mail.

 
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MEDITÜV Arbeitsschutzverordnung

 

Aufhebung ab 02. Februar 2023

Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung verpflichtet derzeit die Arbeitgeber, auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung, ein betriebliches Hygienekonzept zu erstellen und die notwendigen Corona-Schutzmaßnahmen umzusetzen.

Der Bundestag hat nun entschieden, die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung zum 02. Februar 2023 aufzuheben.

DIE WICHTIGSTEN ÄNDERUNGEN FÜR SIE IM ÜBERBLICK

  • Die einheitlichen Vorgaben für Corona Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz – auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung geeignete Schutzmaßnahmen umzusetzen – sind nach Auslaufen der Verordnung nicht mehr erforderlich und werden abgeschafft, d.h. dass z.B. auch eine Maskenpflicht am Arbeitsplatz nicht mehr erforderlich ist.
  • In Einrichtungen der medizinischen Versorgung und Pflege sind allerdings weiterhin Corona spezifische Regelungen des Infektionsschutzgesetzes zu beachten. Hier sind auch regionale Unterschiede zu berücksichtigen.

Zur Unterstützung der Arbeitgeber und Beschäftigten wird das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unverbindliche Empfehlungen veröffentlichen, die Betriebe und Verwaltungen in die Lage versetzen, im Falle erneuter lokaler oder branchenspezifischer Infektionsausbrüche praxisgerechte und wirksame betriebliche Maßnahmen umzusetzen.

MEDITÜV EMPFIEHLT

Vor dem Hintergrund, dass regionale und betriebliche Infektionsausbrüche weiterhin nicht ausgeschlossen sind, empfehlen wir zum Schutz Ihrer Beschäftigten weiterhin ein umsichtiges und rücksichtsvolles Verhalten zum Schutz vor dem COVID-19 Virus.

 

In unserem Archiv finden Sie die letzten Ausgaben der DKI. Sollten Sie Fragen zu den Inhalten haben, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. 

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