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						 Liebe MEDITÜV Kundin, lieber MEDITÜV Kunde, 
regelmäßig tagen die Ministerpräsidenten der Bundesrepublik und treffen Entscheidungen zur weiteren Eindämmung der Corona-Pandemie. Die letzte Ministerpräsidentenkonferenz fand am 10. August statt und die neuesten Regelungen sind am 23. August in Kraft getreten. Diesen haben auch für die Besucher:innen unserer arbeitsmedizinischen Zentren Auswirkungen. 
Auf Basis der neuen Regelungen der Bundesregierung haben wir uns entschlossen, zu Ihrem Schutz und dem unserer Mitarbeitenden, ebenfalls die 3-G-Regel in allen Innenräumen einzuführen. 
Somit gilt ab sofort für all unsere arbeitsmedizinischen Zentren: 
Zutritt nur für Geimpfte, Genesene* oder Getestete** 
Wir bitte alle Besucher:innen und Proband:innen beim Betreten einen entsprechenden Nachweis vorzulegen. 
Sollte es Proband:innen nicht möglich sein, einen Test vorab zu machen, bieten wir, wie gehabt, auch im Zentrum eine Testmöglichkeit an. Die Abrechnung für den Test erfolgt zu Lasten des/der Proband:in bzw. des jeweiligen Arbeitsgebers. 
Bitte informieren Sie auch Ihre Kolleg:innen und Mitarbeitenden! 
					
					
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