DKI - Ausgabe 05 / August 2021
 

Neue Regelung für Besucher:innen unserer MEDITÜV-Zentren

 

Liebe MEDITÜV Kundin, lieber MEDITÜV Kunde,

regelmäßig tagen die Ministerpräsidenten der Bundesrepublik und treffen Entscheidungen zur weiteren Eindämmung der Corona-Pandemie. Die letzte Ministerpräsidentenkonferenz fand am 10. August statt und die neuesten Regelungen sind am 23. August in Kraft getreten. Diesen haben auch für die Besucher:innen unserer arbeitsmedizinischen Zentren Auswirkungen.

Auf Basis der neuen Regelungen der Bundesregierung haben wir uns entschlossen, zu Ihrem Schutz und dem unserer Mitarbeitenden, ebenfalls die 3-G-Regel in allen Innenräumen einzuführen.

Somit gilt ab sofort für all unsere arbeitsmedizinischen Zentren:

Zutritt nur für Geimpfte, Genesene* oder Getestete**

Wir bitte alle Besucher:innen und Proband:innen beim Betreten einen entsprechenden Nachweis vorzulegen.

Sollte es Proband:innen nicht möglich sein, einen Test vorab zu machen, bieten wir, wie gehabt, auch im Zentrum eine Testmöglichkeit an. Die Abrechnung für den Test erfolgt zu Lasten des/der Proband:in bzw. des jeweiligen Arbeitsgebers.

Bitte informieren Sie auch Ihre Kolleg:innen und Mitarbeitenden!

 

* Genesene, deren Infektion länger als 6 Monate zurückliegt, müssen eine Auffrischungsimpfung nachweisen

** Getestete mit negativem Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24h) oder negativem PCR-Test (nicht älter als 48h)

 

Sollten Sie weitere Fragen haben, so schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an dialog@medituev.de.

Wir sind bemüht, Ihnen zeitnah Antworten geben zu können.

Viele Grüße

Ihr MEDITÜV-Redaktionsteam

 

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