Update für den Verbandskasten – die Übergangsfrist läuft ab!
Wie allgemein bekannt ist, sind Betriebe verpflichtet, gewisse Erste-Hilfe-Materialien bereit zu halten, um selbst reagieren zu können, sollte es am Arbeitsplatz zu einem Unfall kommen. Aus diesem Grund schreibt die DGUV V1 Verbands- bzw. Erste-Hilfe-Kästen für die Betriebsräume von Unternehmen und Baustellen vor.
Den Inhalt der Verbandskästen legen Normen fest. Für den kleinen Verbandskasten gilt die DIN 13157, für den Großen die DIN 13169. Die vorgeschriebenen Inhalte des kleinen und großen Verbandskastens unterscheiden sich nur in der Menge des Verbandsmaterials. Deshalb dürfen auch zwei kleine Kästen einen Großen ersetzen.
Seit 01.11.2021 gelten die aktualisierten Normen. Vor allem die Anzahl der Pflaster hat sich signifikant erhöht. Zudem kommen neue Mittel zur Reinigung sowie Gesichtsmasken hinzu.
Die Unternehmen haben noch bis 30.04.2022 Zeit die Inhalte gemäß den Vorgaben aufzustocken.
Eine genaue Übersicht, über die aktualisierten Inhalte finden Sie hier;
https://www.dguv.de/fb-erstehilfe/nachrichten/meldungen-2021/din-norm/index.jsp
Und mit den Verbandskästen in den Firmen ist es nicht getan….
In diesem Zusammenhang erschien auch eine Neufassung der Norm für die Inhalte der Verbandskästen in Kraftfahrzeugen (DIN 13164). Hier müssen dann vor allem die Unternehmen mit Firmenfahrzeugen handeln. Es gibt hier eine Übergangsregelung bis Ende Januar 2023, da die STVZO noch nicht angepasst worden ist.
PRAXISTIPP: Nur weil es eine neue Fassung der Norm gibt, müssen Sie Ihren alten Verbandskasten nicht entsorgen. Es reicht auch aus, die neu definierten Mengen und Inhalte zu ergänzen. Nutzen Sie diese Gelegenheit und prüfen Sie hierbei gleich das Ablaufdatum der restlichen Inhalte und tauschen Sie diese ggf. aus. Sollten Sie neue Verbandskästen anschaffen müssen, achten Sie auf den Zusatz der Jahreszahl in Verbindung mit der Norm. Aktuell und den Vorgaben entsprechend sind die DIN 13157:2021 (klein) sowie die DIN 13169:2021 (groß).
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