DKI - Ausgabe 09 / September 2022
 

GUT BERATEN UND BETREUT

 

Liebe MEDITÜV-Kundin, lieber MEDITÜV-Kunde,

nach einem heißen trockenen Sommer haben kühlere Temperaturen und wechselhafteres Wetter Einzug gehalten – der Herbst und Winter naht.
Aus diesem Grund möchten wir Sie nochmals über die Wichtigkeit der Grippe- und der Corona-Schutzimpfung aufklären und auch über die Möglichkeit der Doppel-Impfung informieren. Zudem haben wir Neuigkeiten und Änderungen zur SARS-COV-2-Arbeitsschutzverordnung.

Viele Grüße

Ihr MEDITÜV Redaktionsteam  

 

In dieser Ausgabe

 
 
 
 
 
MEDITÜV Impfen

 

"Soll ich mich vor dem Winter nochmal impfen lassen?"

"Ja, und zwar auf jeden Fall gegen Grippe" empfiehlt Heike Ridder, Fachärztin für Arbeitsmedizin bei MEDITÜV. Für dieses Jahr befürchten die Fachleute eine heftigere Grippewelle als in den letzten beiden Jahren, denn, aufgrund der Coronapandemie wurde deutlich weniger gegen Grippe und dafür mehr gegen COVID geimpft.

Warum ist die Grippeimpfung vor allem in diesem Jahr sinnvoll?

Grippeviren verändern sich ständig und erwischen uns jedes Jahr im Herbst immer wieder auf' s Neue. Unser Immunsystem setzt sich bei jeder Infektion mit dem neuen Virus auseinander und optimiert die Abwehr. Das Tragen von Masken und das Reduzieren von Kontakten während der Pandemie haben in den letzten beiden Jahren auch gegen die Verbreitung der Grippe geholfen. Sie haben aber auch dazu geführt, dass sich die Immunabwehr nicht mit dem veränderten Virus auseinandersetzen konnte. Nun sind die Masken weitgehend aus dem Alltag verschwunden und eine Infektion ist wieder wahrscheinlicher geworden. Die Impfung bietet zwar keinen vollständigen Schutz, sie kann aber die Erkrankung deutlich leichter verlaufen lassen oder sogar ganz verhindern. Aus diesem Grund ist jetzt ein guter Zeitpunkt zur Grippe-Impfung. So hat der Körper noch genug Zeit die Abwehrkräfte aufzubauen und sich für einen möglichen Viruskontakt zu wappnen.

Für wen macht zudem eine zusätzliche COVID-Boosterimpfung im Herbst Sinn?

Neben einer Grippeimpfung ist für Personen ab 60 Jahren auch eine zusätzliche COVID-Booster-Impfung sinnvoll. Der neue, angepasste Booster-Impfstoff ist verfügbar und die Impfung wird von der STIKO bzw. dem RKI für diesen Personenkreis seit kurzer Zeit empfohlen. 

Gut zu wissen: 

  • Die COVID-Impfung kann man sich auch direkt im Doppelpack mit der Grippeimpfung geben lassen. In der Regel sind die Nebenwirkungen gering und man ist schneller gegen eine mögliche Infektion geschützt.
  • Voraussichtlich ab 39. KW 2022 (je nach Verfügbarkeit) verimpft MEDITÜV den allerneuesten, an die Varianten BA4 und BA5 angepassten, Impfstoff.
 
MEDITÜV Arbeitsschutzverordnung

 

Zum 31. August 2022 hat das Bundeskabinett die neue SARS-COV-2-Arbeitsschutzverordnung beschlossen:

  • Die Homeofficepflicht entfällt. Dafür muss der Arbeitgeber nun erneut prüfen, ob er Homeoffice anbieten kann.
  • Die Testpflicht entfällt. Der Arbeitgeber muss prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen er Tests weiter anbieten muss.
  • Auch Masken (medizinische Masken und FFP2-Masken) müssen nur unter bestimmten Voraussetzungen bereitgestellt werden. Sind diese nicht erfüllt, ist das Tragen von bereitgestellten Masken sogar verpflichtend.
  • Arbeitgeber sind verpflichtet, das im Betrieb angewendete Hygienekonzept bekannt zu geben und den Mitarbeitenden zugänglich zu machen.

Die aktuelle Entwurfsfassung gibt den Betrieben jetzt die Möglichkeit im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung flexibel und spezifisch zu reagieren. Die neue Fassung der SARS-COV-2-Arbeitsschutzverordnung, die zum 01. Oktober 2022 in Kraft treten soll, können Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hier nachlesen.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Umsetzung. Bitte wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihre:n MEDITÜV-Betreuer:in oder kontaktieren Sie uns unter dialog@medituev.de.

 
MEDITÜV Maskenpflicht in Praxen

Zu guter Letzt noch ein Hinweis in eigener Sache:

Aufgrund des aktuell gültigen Infektionsschutzgesetzes und den damit einhergehenden Regelungen, besteht auch weiterhin eine Maskenpflicht für medizinische Einrichtungen. Hierzu zählen auch unsere MEDITÜV Gesundheitszentren. Bitte weisen Sie Ihre Mitarbeitenden darauf hin, dass Sie zum Besuch eine Maske (medizinische Maske oder FFP-Maske) dabeihaben und diese vor dem Betreten auch aufsetzen. So schützen wir uns und auch die Kolleginnen und Kollegen in den MEDITÜV-Zentren vor einer Infektion.

MEDITÜV Gesundheitszentren sagen Danke für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis.

 

In unserem Archiv finden Sie die letzten Ausgaben der DKI. Sollten Sie Fragen zu den Inhalten haben, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. 

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