DKI - Sonderausgabe Mai 2021/ Nr. 4
 

Wichtige Informationen zur geplanten Corona-Impfung durch Betriebsärzte

 

Liebe MEDITÜV Kundin, lieber MEDITÜV Kunde,

mit der DKI vom 12. Mai 2021 haben wir Sie gebeten, Ihren konkreten Wunsch nach COVID-Impfungen für Ihre Mitarbeitenden online zu registrieren. 

Vielen Dank, dass Sie von diesem Angebot Gebrauch gemacht haben!

Gleichzeitig haben uns verschiedene Fragen erreicht, die wir Ihnen als FAQs an dieser Stelle zugänglich machen möchten.

 

Wann erhalte ich eine Bestätigung meiner erfassten Anfrage?

Antwort: In der Regel wird innerhalb von 72 Stunden eine entsprechende E-Mail versendet.

Wie lange kann ich meine Anfrage registrieren?

Antwort: Aufgrund der großen Nachfrage werden wir das Portal am Donnerstag, 27. Mai 2021 gegen Mittag vorläufig pausieren.
Jetzt sich noch schnell für die COVID-Impfung registrieren.

Wie geht es weiter nach dem ich meine Anfrage registriert habe?

Antwort: Ab der 24. KW 2021 werden wir auf Basis Ihrer bei der Registrierung hinterlegten Daten konkrete Angebote versenden. 

Ab wann können wir uns von MEDITÜV impfen lassen?

Antwort: Wir haben aktuell keine Information, welche Menge an Impfstoff uns tatsächlich zur Verfügung stehen wird. Jedoch gehen wir davon aus, dass wir ab der 25. KW 2021 mit dem Impfen starten können.

Ist die Vereinbarung von Impfterminen schon möglich?

Antwort: Bitte sehen Sie derzeit von konkreten Terminanfragen ab, wir sind hierzu aktuell noch nicht aussagefähig. Wir werden Sie zeitnah über die DKI informiert halten.

Wir möchten eine eigene Impfstraße einrichten. Was ist zu tun?

Antwort: Sie erhalten in Kürze einen Leitfaden/eine Checkliste zur weiteren Abstimmung.

Können auch Angehörige der Mitarbeitenden durch MEDITÜV geimpft werden?

Antwort: Unter anderem aus Datenschutzgründen können wir die Impfung von Angehörigen leider nicht umsetzen.

Was passiert, wenn angemeldete Mitarbeitende nicht zum Impftermin erscheinen, weil sie bereits anderweitig geimpft wurden?

Antwort: Unsere gemeinsame Aufgabe ist es sicherzustellen, dass zum Ende des Impftages keine Impfdosen vernichtet werden müssen. Potenzielle Lösungsansätze sind die Vorhaltung einer Reserveliste und/oder ein bewusstes Terminmanagement auf Seiten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer, so dass Reservierungen rechtzeitig abgesagt werden können. 

Warum kann MEDITÜV nicht direkt mit den Krankenversicherungen abrechnen?

Antwort: Wie die meisten Betriebsärzte erbringen wir keine kurativen Leistungen, die regelhaft mit den Krankenversicherungen abzurechnen sind. Demnach sind wir dem Abrechnungssystem auch nicht angeschlossen. Ein Anschluss z. B. für die COVID-Impfkampagne würde den heute schon enormen administrativen Aufwand weiter erhöhen. Dies wiederum würde die Anzahl potenzieller Impfungen reduzieren.

Welchen Impfstoff wird MEDITÜV verimpfen?

Antwort: Nach unserem derzeitigen Kenntnistand und absolut unverbindlich soll für Betriebsärzte zunächst „Comirnaty® von BioNTech/Pfizer“ zum Einsatz kommen. Änderungen sind jederzeit möglich.

Viele Grüße

Ihr MEDITÜV Redaktionsteam

 

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