Grippeschutz-Impfaktion 2025

Grippeschutz-Impfaktion 2025

Diese Seite steht Ihnen bis 31.01.2026 zur Verfügung.

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TÜV NORD MEDITÜV

Nutzen Sie den exklusiven Sofortauftrag zur Grippeschutzimpfung

Eine Grippe unterscheidet sich deutlich von einer Erkältung oder einem grippalen Infekt. Ausgelöst wird sie von Influenza-Viren. Diese vermehren sich im Körper und lösen eine akute Erkrankung aus. Die wichtigste Maßnahme der Prävention, neben allgemeinen Hygienemaßnahmen ist die Impfung. Das Robert-Koch-Institut weist alljährlich auf die Bedeutung dieser sinnvollen Schutzimpfung hin. 

In der aktuellen Saison, wird ein sogenannter dreifacher Grippeimpfstoff eingesetzt:

Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat ihre Empfehlungen für den Grippeimpfstoff geändert, um sich an die Vorgaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) anzupassen. In den vergangenen Jahren wurde ein Impfstoff mit vier verschiedenen Grippeviren verwendet. Ab diesem Jahr soll wieder ein Impfstoff mit nur drei Viren eingesetzt werden. Grund dafür ist, dass eines der vier Viren seit 2020 weltweit kaum noch vorkommt.

Für Personen ab 60 Jahren empfiehlt die STIKO eine Influenza-Impfung mit einem Hochdosis-Impfstoff. Bitte wenden Sie sich an Ihren Haus- oder Facharzt, wenn Sie Interesse an einem Influenza-Hochdosis-Impfstoff haben. MEDITÜV verimpft diese Hochdosis-Impfstoffe nicht.

Sollten Sie unsicher sein oder Fragen haben, stehen Ihnen unsere Betriebsärzte gern zur Verfügung.

Beauftragung Grippeschutzimpfung

Sofortauftrag Grippeschutzimpfung

Hiermit beauftragt

- Ihre Debitorennummer finden Sie im Anschreiben zu unserer Aktion
- sofern Sie noch keine Kundennummer haben, tragen Sie bitte "NEUKUNDE" ein

MEDITÜV mit der Durchführung von Grippeschutzimpfungen.

Ihre Mengenangabe muss nicht exakt der späteren Abnahmemenge entsprechen, sollte aber belastbar sein. Sie können sich zum Beispiel an Vorjahreswerten orientieren.

Aufgrund von Kapazitätsengpässen, kann es vorkommen, dass in manchen Regionen keine Vor-Ort-Impfaktionen durchgeführt werden können und die Beauftragung abgelehnt werden muss.

Die Durchführung der Impfungen erfolgt voraussichtlich im 3. und 4. Quartal. Die konkrete Terminierung wird in Absprache zwischen den Vertragspartnern festgelegt. Wir bitten um Verständnis, dass nicht auf alle Terminwünsche eingegangen werden kann.

Kontakt

Bitte geben Sie eine Ansprechperson für diese Bestellung bekannt.

Beachten Sie, dass diese Person nach Absenden der Beauftragung eine automatisierte System-Email mit einer Bestätigung erhält. Stellen Sie bitte sicher, dass die u.g. Ansprechperson, sollte es sich dabei nicht um Sie selbst handeln, darüber informiert wird.

Bedingungen zum Vertrag Grippeschutzimpfung

Folgende Regelungen

  1. Vertragsbedingungen
     
  2. Allgemeine Geschäftsbedingungen der TÜV NORD GROUP

werden Bestandteil des Vertrages zur Durchführung von Grippeschutzimpfungen zwischen Ihnen (Auftraggeber) und MEDITÜV.
Nach Kenntnisnahme geben Sie bitte hierzu Ihre Zustimmung durch das Anklicken der Checkboxen.

Ohne Ihre Zustimmung wird MEDITÜV Ihren Auftrag nicht bestätigen und es wird kein Vertrag zustande kommen.
Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund von Kapazitätsengpässen und/oder ausreichender Impfstoffverfügbarkeit, Aufträge in seltenen Fällen abgelehnt und somit nicht bestätigt werden können. Sollte dies der Fall sein, erhalten Sie zeitnah eine Absage. Aus diesem Umstand lassen sich keine Ansprüche des Kunden gegenüber MEDITÜV ableiten.

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30519 Hannover

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