Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) ist für den störungsfreien und sicheren Baufortschritt verantwortlich und damit ein entscheidender Wettbewerbs- und Erfolgsfaktor. Größtmögliche Sicherheit ist mehr als nur reine Pflichtübung: Sie ist Grundlage für ein positives Image Ihres Unternehmens bei Mitarbeitern, Auftraggebern oder der gesamten Öffentlichkeit.
Seit 1998 ergeben sich durch die Baustellenverordnung (BaustellV) für Bauherren gravierende Änderungen. Werden beispielsweise Arbeitnehmer mehrerer Firmen beschäftigt oder greifen andere der unten genannten Kriterien, gelten sie als Arbeitgeber; es greifen Gesetze und Verordnungen, die eine behördliche Überwachung einbeziehen. Der SiGeKo achtet auf die Einhaltung aller Prozesse:
- Allgemeine Grundsätze des Arbeitsschutzgesetzes auf Baustellen müssen beachtet werden.
- Es besteht Informations- und Meldepflicht, falls die Arbeiten mehr als 30 Tage dauern, mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig sind oder der Umfang der Bauarbeiten mehr als 500 Personentage umfasst.
- Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan muss erstellt werden, sobald die oben genannten Kriterien erfüllt sind.
- Ein oder mehrere Koordinatoren müssen für Baustellen bestellt werden, auf denen mehr als ein Arbeitgeber gleichzeitig oder nacheinander tätig wird.
Dank Sige-Plan: Planvolle Organisation durch Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Pläne
Der Sige-Plan ist ein Planungs- und Steuerungsinstrument für die Sicherheit auf der Baustelle. Er ergänzt und vertieft dabei relevante Bauunterlagen und die sichere Zusammenarbeit der einzelnen Firmen untereinander. Weiterhin muss er gemäß den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB 31) bei der Planung der Ausführung des Bauvorhabens erstellt werden.
Doch es müssen neben dem Sige-Plan auch Lösungen für den sicheren Betrieb und die Instandhaltung nach Fertigstellung des Bauvorhabens geplant und zusammengestellt werden.
Auch diese „Unterlage für spätere Arbeiten“ wird durch unseren SiGeKo erstellt.
Dieses Dokument enthält Informationen zum Arbeitsschutz für absehbare Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten. Damit kann der Bauherr Konzepte und Informationen zum sicheren Betreiben und Instandhalten an die Nutzer/Betreiber des Bauwerkes geben. Die Anforderungen an Inhalt und Form der Unterlage konkretisiert die Regel zum Arbeitsschutz auf Baustellen 32 (RAB 32).
Unser Angebot für Sie
Unsere Experten erarbeiten Arbeitsschutzkonzepte für Baustellen und für den späteren Betrieb der neuen Einrichtung. Lassen Sie sich von erfahrenen Spezialisten beraten, die Sie bei der Koordination der Gewerke und der Sicherheit auf Baustellen unterstützen.