Arbeitsmittel gem. Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

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TÜV NORD MEDITÜV

Ausnahmen sind nicht mehr die Regel

Die Prüfung von Arbeitsmitteln regelt unter anderem die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Zwischenzeitlich wurden diverse bestehende Gesetze zusammengefasst und / oder auf Grund von bisher nicht umgesetzten Europäischen Richtlinien geändert bzw. erweitert. Durch die Schaffung eines europäischen Binnenmarkts sind die Beschaffenheitsanforderungen für Arbeitsmittel und somit auch für überwachungsbedürftige Anlagen weitgehend harmonisiert worden, sodass insbesondere die Regelungen für überwachungsbedürftige Anlagen in reine Betriebsvorschriften überführt werden konnten.

Diese wurden letztlich in der Betriebssicherheitsverordnung zusammengefasst, um endlich berufsgenossenschaftliche und staatliche Vorschriften in einem widerspruchsfreien Regelwerk für alle Arbeitsmittel zu verbinden.

In diesem komplexen Umfeld von Verordnungen und Gesetzen begleitet MEDITÜV Sie teilweise in Zusammenarbeit mit anderen Gesellschaften des TÜV NORD Konzerns in den Bereichen:

  • einfache manuelle Arbeitsmittel
  • Geräte und Vorrichtungen
  • einfache Maschinen und Einrichtungen
  • komplexe Maschinen und technische Anlagen
  • besondere Arbeitsmittel
  • Selbst gefertige Arbeitsmittel

In diese Leistung fließen bei Bedarf die Erfahrung und das sicherheitstechnische Know-how der gesamten TÜV NORD GROUP ein. Mit diesem gesetzeskonformen und zugleich leistungsfähigen Prüfungs- und Beratungsportfolio unterstützt MEDITÜV Ihr Unternehmen ganzheitlich und zukunftsorientiert bei allen Aufgaben rund um die Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).