Elektrische Betriebsmittel und Anlagen sind im Arbeitsleben allgegenwärtig. Ob Computer oder elektrische Werkzeuge, Beleuchtung oder Steckdosen: Überwiegend in ständigem Gebrauch, geht von ihnen im Falle einer Beschädigung oder bei nicht sachgemäßem Umgang hohe Gefahr aus.
Im Rahmen des Arbeitsschutzes greifen hier verschiedene regelmäßige sicherheitstechnische Prüfungen. Dies gilt sowohl für elektrische Betriebsmittel nach der DGUV Vorschrift 3 als auch für weitere Arbeitsmittel, die entsprechenden UVV-Prüfungen unterliegen. Sie sind je nach Beanspruchung, mindestens jedoch in bestimmten zeitlichen Abständen, zu prüfen. Dazu zählen vorrangig:
- Ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel
- Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel
Je nach Zeitpunkt der Prüfung und Anlage der Betriebsmittel ist die Überprüfung durch eine Elektrofachkraft oder durch eine elektrisch unterwiesene Personen, unter Verwendung geeigneter Prüfgeräte, vorzunehmen.
Zur Prüfung elektrischer Geräte stellen wir Ihnen ein bundesweites Netz sachkundiger Prüfer (befähigte Person gemäß DGUV Vorschrift 3 und BetrSichV) zur Seite, die fortlaufend geschult und weitergebildet werden. Sämtliche Prüfungen erfolgen gemäß Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 nach den jeweils gültigen Prüfgrundlagen sowie den Qualitätssicherungsrichtlinien des TÜV NORD.
Das Spektrum der MEDITÜV Leistungen umfasst:
- Durchführung der Prüfung vor Ort mit modernsten Messgeräten und Messverfahren
- Erfassung aller Grunddaten zur Gefährdungsermittlung
- Erstellung von Prüf- und Untersuchungsberichten
- Dokumentation der Prüfung anhand einer Prüfplakette bzw. Prüfliste/-kataster Zusammenfassung der Ergebnisse zu Abschlussberichten oder Gutachten
- Elektrische Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen
Die Durchführung der Prüfung passen wir selbstverständlich internen Prüfabläufen an, damit Ihrem Unternehmen möglichst geringe Ausfallzeiten entstehen.