Regalinspektion

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TÜV NORD MEDITÜV

Falsch gestapelte Güter oder mangelhafte Regaleinrichtungen können Unfälle verursachen, Menschenleben gefährden und zu hohen Sachschäden führen. Wurden im Vorfeld die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen, z. B. nach § 14 Betriebssicherheitsverordnung, nicht eingehalten, geht überdies der Versicherungsschutz verloren.

Nach § 14 Betriebssicherheitsverordnung hat der Arbeitgeber von Arbeitsmitteln (hier Lagereinrichtungen) bei Inbetriebnahme und in regelmäßigen Abständen sowie bei Situationen, in denen Schäden entstehen können, die nach § 3 (6) der Betriebssicherheitsverordnung ermittelten Prüffristen durch eine befähigte Person zu kontrollieren.

Neben der BetrSichV konkretisiert die DIN EN 15635 als Technische Regel die Prüfung und empfiehlt Lagerbetreibern eine jährliche Prüfung ihrer Regaleinrichtungen durch eine befähigte Person.

Sei es eine Wocheninspektion oder die Experteninspektion, wir stehen Ihnen mit Rat und Tat – das heißt mit den erforderlichen Fachkenntnissen als befähigte Person – bei der Prüfung von ortsfesten Regalsystemen aus Stahl zur Seite. Im Ergebnis bedeutet das: Gesicherte Prävention für unterbrechungsfreie Arbeitsabläufe. Damit schaffen Sie Einsparpotenziale und erhöhen gleichzeitig die Sicherheit Ihres Lagers.

Übrigens: Wir bilden auch aus - Unsere Seminare der TÜV NORD Akademie informieren über die rechtlichen Grundlagen sowie die Anforderungen an Bau, Ausrüstung und Betrieb von Regalanlagen.

Zu den Seminar-Themen zählen:

  • Regeln zur Bewertung von Schäden,
  • Maßnahmen zur Vermeidung,
  • Verhalten im Schadenfall

anhand konkreter Beispiele aus der Praxis.