Das ASiG – was Sie darüber wissen müssen

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TÜV NORD MEDITÜV

Das „Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ – kurz Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) – verpflichtet Arbeitgeber, sich regelmäßig von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit in Fragen rund um den Arbeitsschutz und die Unfallprävention beraten zu lassen. Was die Experten dabei für Aufgaben zu erledigen haben, regelt seit dem 1. Januar 2011 die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“. Sie gilt für Betriebe mit mehr als zehn Angestellten.

DGUV Vorschrift 2: Mehr Eigenverantwortung für Betriebe

Mit der DGUV Vorschrift 2 hat sich das Konzept der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung grundlegend geändert. Denn die Vorschrift überträgt Betrieben mehr Eigenverantwortung. Unternehmer müssen u. a. eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Bringen sie dafür nicht die notwendigen Kenntnisse mit, müssen sie sich fachkundig beraten lassen.

Im Rahmen von Begehungen Ihres Betriebes werden vorhandene Defizite ermittelt und gemeinsam mit Ihnen Maßnahmen zur Beseitigung erarbeitet. Unsere Experten unterstützen Sie bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach DGUV Vorschrift 2. Sie erstellen auf Wunsch ein Handlungskonzept, das Maßnahmen für mehrere Jahre bestimmt, Prioritäten festlegt und alle durchgeführten Handlungen rechtskonform dokumentiert. Je nach Betriebsgröße stehen verschiedene betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuungsmodelle zur Auswahl – von der Regelbetreuung mit festen Einsatzzeiten bis hin zur betriebsspezifischen Betreuung auf Abruf.

Ihre Vorteile zum ASiG im Überblick

  • Beratung durch erfahrene Sicherheitsingenieure und Ärzte 
  • Betriebsindividuelles Betreuungsmodell nach DGUV Vorschrift 2 
  • Optimierung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes 
  • Reduzierte Krankenstände und höhere Produktivität in Ihrem Betrieb
  • Rechtssicherheit gegenüber Arbeitsschutzbehörden (reduzierte Haftungsrisiken)
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Mit MEDITÜV als Partner für Arbeitsmedizin und Arbeitspsychologie setzen Sie auf Sicherheit und Qualität. Unsere Betriebsärzte, Arbeitspsychologen und Fachkräfte für Arbeitssicherheit begleiten und unterstützen die Entwicklung Ihres Unternehmens und geben Ihnen einen objektiven Blick auf Ihre betriebliche Arbeitssicherheit (z.B. im Rahmen der Betriebssicherheitsverordnung) und den Gesundheitsschutz. Als Teil der TÜV NORD GROUP nutzen wir ein großes Netzwerk an Spezialisten mit jahrzehntelanger Erfahrung.